Im Zuge des Wahlkampfes für die Bundestagswahl 2025 hat sich eine Kontroverse um die Verwendung des Herbert-Grönemeyer-Songs "Zeit, dass sich was dreht" entwickelt. Nachdem der Musiker sowohl der CDU als auch den Grünen die Nutzung seines Liedes untersagt hatte, löschte Robert Habeck, der designierte Kanzlerkandidat der Grünen, ein Video auf Social Media, in dem er den Song summte. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hatte Habeck das Video veröffentlicht, um seine Kanzlerkandidatur anzudeuten. Darin war er an seinem Schreibtisch zu sehen, wie er das Lied summte, während im Hintergrund ein Kalender mit dem rot markierten Datum des 8. November stand, dem Tag seiner offiziellen Bekanntgabe.
Der Medienanwalt Grönemeyers, Christian Schertz, erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass sowohl die Partei Bündnis 90/Die Grünen als auch Robert Habeck persönlich aufgefordert wurden, die Verwendung von Grönemeyers Musik für Wahlkampfzwecke zu unterlassen. Grönemeyer wünsche grundsätzlich nicht, dass seine Lieder oder seine Person von politischen Parteien ohne seine Zustimmung für Wahlwerbung instrumentalisiert werden. Wie der WDR berichtet, hatte Grönemeyer zuvor bereits gegen die CDU vorgegangen, nachdem diese den Song bei einer Veranstaltung der Jungen Union (JU) gespielt hatte. Auch hier wurde eine Unterlassungserklärung erwirkt.
Die Grünen reagierten zunächst nicht auf die Aufforderung von Grönemeyers Anwalt. Das Video blieb online, bis es schließlich gelöscht wurde. Ein Sprecher der Partei erklärte, man respektiere Grönemeyers Wunsch, auch wenn es sich nur um das Summen der Melodie gehandelt habe. Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass Habecks Video auch aufgrund anderer Details Aufmerksamkeit erregt hatte, darunter ein Taylor-Swift-artiges Armband mit der Aufschrift "Kanzler Era" und sein neu eröffneter Account auf der Plattform X (ehemals Twitter), auf dem das Video sein erster Post war.
Die Verwendung von Musik im Wahlkampf ist ein wiederkehrendes Thema, insbesondere in den USA. Dort haben sich in der Vergangenheit bereits zahlreiche Künstler, darunter Rihanna, Adele und Bruce Springsteen, gegen die Nutzung ihrer Musik durch Donald Trump gewehrt. Wie der WDR berichtet, hatte auch Beyoncé die Verwendung ihres Songs "Freedom" in einem Trump-Video untersagt. Im Gegensatz dazu gibt es auch Musiker, die aktiv Wahlkampf für bestimmte Kandidaten betreiben, wie beispielsweise Beyoncé für Kamala Harris.
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) klärt auf, dass Parteien für ihre Veranstaltungen grundsätzlich Musik einsetzen dürfen, wie jeder andere Veranstalter auch. Eine vorherige Zustimmung des Künstlers ist nicht erforderlich. Wenn ein Urheber die Nutzung seiner Werke bei einer bestimmten politischen Veranstaltung nicht wünscht, muss er selbst oder sein Verlag dagegen vorgehen. Ob eine Musiknutzung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt, ist laut GEMA eine Frage des Einzelfalls und des Kontextes.
Quellen: