Etwa 30 Verurteilte wurden in Hamburger Gefängnissen vorzeitig aus der Haft entlassen. Es handelt sich dabei um Personen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßten, weil sie eine zuvor verhängte Geldstrafe nicht begleichen konnten. Dies teilte die Hamburger Justizbehörde auf Anfrage mit. Wie die „Zeit“ am 26. November 2024 berichtete, werden zudem vorerst keine weiteren Personen mit Ersatzfreiheitsstrafen inhaftiert.
Die Justizbehörde begründet diese Maßnahme mit der hohen Auslastung der Hamburger Gefängnisse. Sie betont jedoch, dass die Strafen lediglich aufgeschoben und zu einem späteren Zeitpunkt vollstreckt werden. Die Unterbrechung der Haft ist zunächst auf sechs Monate begrenzt. Die „Bild“ berichtete zuerst über die Entlassungen.
Dennis Thering, Vorsitzender der CDU-Fraktion in Hamburg, kritisierte das Vorgehen des Senats. Laut einem Bericht des „Stern“ vom 26. November 2024 sei es inakzeptabel, dass Strafvollstreckungen aufgrund von Platzmangel in den Gefängnissen ausgesetzt werden müssen. Auch RTL News berichtete am selben Tag über die Entlassungen und zitierte die Kritik der Polizei an der Entscheidung von Justizsenatorin Anna Gallina.
Das Problem überfüllter Gefängnisse betrifft nicht nur Hamburg. RTL News berichtet, dass in Großbritannien bereits vor einigen Monaten 1700 Häftlinge aufgrund von Überbelegung vorzeitig entlassen wurden. Auch die Berliner Gefängnispsychiatrie musste 2024 zwei Straftäter aus Platzmangel entlassen. Ähnliche Schwierigkeiten gibt es in Bremen, wie buten un binnen am 7. September 2024 berichtete. Dort wurden bis Mitte Oktober keine Ersatzfreiheitsstrafen mehr vollzogen.
Die Hamburger Justizbehörde weist darauf hin, dass die Belegungssituation in Justizvollzugsanstalten auch in anderen Bundesländern angespannt ist und eine Verlegung von Häftlingen daher nicht möglich sei. Das Aufschieben der Strafvollstreckung sei eine bewährte Vorgehensweise, die bereits während der Corona-Pandemie zum Einsatz kam.
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