16.10.2024
Herrmann kritisiert EGMR-Urteil zu Abschiebungen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat sich besorgt über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) geäußert. Wie die Zeit berichtet, befürchtet Herrmann „fatale Folgen für die deutsche Abschiebepraxis“. Das Gericht in Straßburg hatte Deutschland im Zusammenhang mit der Abschiebung eines Syrers nach Griechenland verurteilt. Die Richter entschieden, dass die deutschen Behörden hätten sicherstellen müssen, dass der Mann nach seiner Abschiebung ein angemessenes Asylverfahren erhält und keiner Misshandlung ausgesetzt ist.

Herrmann kritisierte das Urteil scharf. „Dieses Urteil ist absurd. Dass jeder einzelne EU-Mitgliedsstaat die Menschenrechtslage in anderen Mitgliedsstaaten prüfen muss, ist doch völlig unrealistisch“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in München. Seiner Ansicht nach sei es allein Sache der EU, sowohl bei einem Beitrittsgesuch zur Union als auch danach sicherzustellen, dass in allen Mitgliedsstaaten die Menschenrechte gewahrt würden. Eine entsprechende Rechtsauffassung wäre für den Kampf gegen die irreguläre Migration „fatal“. „Darüber hinaus ist das auch nicht Sinn und Zweck eines Staatenverbunds“, so Herrmann.

Der CSU-Politiker forderte die EU zum Handeln auf. „Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte feststellt, dass es hier innerhalb der Union Missstände gibt, dann muss die EU dagegen angehen“, betonte er. Griechenland sei ja auch aufgrund der unmenschlichen Behandlung des betroffenen Flüchtlings zu einer Strafzahlung verurteilt worden. „Es kann aber nicht sein, dass EU-Mitgliedsstaaten nun jede einzelne Abschiebung auf den Prüfstand stellen, um eine menschenwürdige Behandlung auch außerhalb der eigenen Zuständigkeit sicherzustellen.“

Geklagt hatte ein 1993 geborener Syrer, der 2018 zunächst nach Griechenland floh und anschließend weiter nach Deutschland reiste. Am Tag seiner Ankunft in Deutschland wurde er aufgrund des Dublin-Abkommens wieder nach Griechenland abgeschoben, obwohl er seine Absicht geäußert hatte, hier Asyl zu beantragen. In Griechenland wurde er dann für mehr als zwei Monate in einer Polizeistation inhaftiert.

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