17.10.2024
Italiens Parlament beschließt Auslandsverbot für Leihmutterschaft

Italien verschärft Verbot von Leihmutterschaft

Die italienische Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat ein Gesetz verabschiedet, das die Nutzung von Leihmutterschaften im Ausland unter Strafe stellt. Bisher war es italienischen Staatsbürgern bereits verboten, im eigenen Land Leihmütter in Anspruch zu nehmen. Nun wird dieses Verbot auch auf das Ausland ausgeweitet.

Die Maßnahme ist Teil der konservativen Familienpolitik der italienischen Rechtskoalition. Befürworter des Gesetzes argumentieren, dass Leihmutterschaft eine Form der Ausbeutung von Frauen sei und Kinder zu einem Handelsobjekt mache. Meloni selbst sprach auf der Plattform X von einer "Vermietung der Gebärmutter" und einer "Kommerzialisierung des weiblichen Körpers".

Kritiker des Gesetzes, darunter Oppositionspolitiker und Menschenrechtsgruppen, sehen in dem neuen Gesetz hingegen einen Angriff auf die reproduktive Freiheit, insbesondere von homosexuellen und unfruchtbaren Paaren. Sie argumentieren, dass Paaren, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, die Möglichkeit genommen werde, ihren Kinderwunsch zu erfüllen.

Das Gesetz sieht für italienische Staatsbürger, die im Ausland eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen, Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren und Geldstrafen von bis zu einer Million Euro vor.

Die Entscheidung des italienischen Parlaments wirft ein Schlaglicht auf die ethisch komplexe Debatte um Leihmutterschaft, die in vielen Ländern Europas verboten ist. Während Befürworter in der Leihmutterschaft eine Möglichkeit sehen, kinderlosen Paaren zu helfen, betonen Kritiker die ethischen und sozialen Probleme, die mit der Praxis verbunden sind.

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