Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegte Krankenhausreform stößt weiterhin auf Widerstand. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) am 8. November 2024 berichtete, haben sich die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer auf ihrer Konferenz in Berlin gegen die Reform ausgesprochen. Sie äußerten gemeinsame Bedenken, dass die geplante Reform die flächendeckende medizinische Versorgung nicht gewährleisten könne. Dieser Beschluss ist besonders brisant, da Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, zwei SPD-geführte Länder, ihn mitgetragen haben. Die Bundes-SPD hatte zuvor versucht, diese Länder von der Reform zu überzeugen, offenbar ohne durchschlagenden Erfolg, wie die F.A.Z. berichtet.
Die Ablehnung der Reform durch die ostdeutschen Länder könnte erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens haben. Eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat könnte das Gesetz stoppen und einen Vermittlungsausschuss einberufen. Ob eine Einigung in diesem Ausschuss angesichts der laufenden Wahlperiode und einer möglichen vorgezogenen Bundestagswahl noch rechtzeitig erzielt werden kann, ist fraglich, so die F.A.Z..
Trotz des Gegenwinds gibt es in der SPD weiterhin Stimmen, die auf eine Einigung hoffen. Christos Pantazis, stellvertretender gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, äußerte sich gegenüber der F.A.Z. optimistisch und betonte, dass er weiterhin von einer Einigung ausgehe. Er bezeichnete den Beschluss der Ost-Ministerpräsidentenkonferenz als „nicht die feine Art“ und verwies auf konstruktive Gespräche mit den Ländern am selben Tag.
Die Krankenhausreform ist ein komplexes und umstrittenes Thema. Im Kern zielt sie darauf ab, die Qualität der Krankenhausversorgung zu verbessern und die Strukturen zu optimieren. Kritiker befürchten jedoch, dass die Reform zu einem Abbau von Krankenhausstandorten, insbesondere im ländlichen Raum, führen könnte. Die Diskussion um die Reform wird voraussichtlich auch in den kommenden Wochen intensiv weitergeführt werden.
Die Debatte um die Zustimmungspflicht der Länder zur Krankenhausreform spitzt sich weiter zu. Wie die Ärzte Zeitung am 17. April 2024 berichtete, lehnt Lauterbach weiterhin eine Zustimmungspflicht für das Gesetz ab, bietet den Ländern aber eine Beteiligung bei den im Laufe der Umsetzung zu erlassenden Verordnungen an. Mehrere Länder, darunter Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, haben daraufhin ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die Verfassungsmäßigkeit der Reform in Frage stellt. Sollte Lauterbach an seinem Vorgehen festhalten, drohen die Länder mit einer Verfassungsklage.
Auch die Frage der Finanzierung sorgt für Konfliktstoff. Während Lauterbach die vorgezogene Auszahlung von Mitteln aus dem Transformationsfonds ablehnt, fordern die Länder Planungssicherheit und eine frühzeitige finanzielle Unterstützung. Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzauer (SPD) betonte laut Ärzte Zeitung, dass die Länder ihre Haushalte planen müssten und daher Klarheit über die finanziellen Auswirkungen der Reform benötigten.
Die Krankenhausreform stand auch im Bundestag zur Debatte. Am 17. Oktober 2024 wurde das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) nach einer hitzigen Diskussion beschlossen, wie der Deutsche Bundestag auf seiner Webseite berichtet. Während die Regierungskoalition die Notwendigkeit der Reform betonte, kritisierte die Opposition die unzureichende Vorbereitung und die fehlende Auswirkungsanalyse. Besonders die Versorgung im ländlichen Raum und die finanzielle Situation der Krankenhäuser wurden als kritische Punkte hervorgehoben.
Die Ablehnung des Krankenhaustransparenzgesetzes durch den Bundesrat im November 2023, über die das Deutsche Ärzteblatt berichtet, zeigt den anhaltenden Widerstand der Länder gegen die Reform. Mehrere Länder, darunter auch SPD-geführte, stimmten gegen das Gesetz und erzwangen die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Die Kritikpunkte betreffen unter anderem die Umsetzung und die Inhalte des Gesetzes. Die Länder fordern mehr finanzielle Unterstützung für die Krankenhäuser und eine bessere Einbindung in den Reformprozess.
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