2.12.2024
Lebenslange Haft für Mord an 17-Jähriger in Menden

Lebenslänglich für 24-Jährigen nach Mord an 17-Jähriger

Das Landgericht Arnsberg hat einen 24-jährigen Syrer wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Laut Zeit und der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übergoss der Mann im März in Menden die 17-jährige Schwester seiner Ex-Verlobten mit Benzin und zündete sie an.

Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausschließt. Der Verurteilte reagierte äußerlich gelassen auf das Urteil. Sein Verteidiger kündigte laut dpa direkt im Anschluss Revision an.

Heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen

Der Vorsitzende Richter Petja Pagel bezeichnete die Tat in seiner Begründung als grausam, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangen. Der Täter habe in einem Mehrfamilienhaus mit Benzin ein gemeingefährliches Mittel eingesetzt. Wie der Richter schilderte, war der 24-Jährige seiner Ex-Verlobten gegenüber gewalttätig geworden und hatte sie gewürgt. Nach der Trennung im Oktober 2023 bedrohte er sie wiederholt, sodass sie in ständiger Angst lebte.

Am Tattag brachte der Mann laut Gericht Benzinkanister in einem Sack zum Haus der Familie. Er klingelte mit der Absicht, die öffnende Person mit Benzin zu übergießen, anzuzünden und zu töten. Er wollte seiner Ex-Verlobten „größtmöglichen seelischen Schaden“ zufügen, indem er ihrer Familie schwerstes Leid antat. Das 17-jährige Opfer „brannte lichterloh“, so der Richter. Sie erlitt schwerste Verbrennungen, wurde mehrfach operiert und starb zwei Wochen später an Multiorganversagen.

Unterschiedliche Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert, die Verteidigung plädierte auf elf Jahre und elf Monate. Der Prozess lief seit Mitte September. Neben Mord wurde der Angeklagte auch wegen schwerer Körperverletzung und schwerer Brandstiftung verurteilt, da er einen möglichen Hausbrand und die Gefährdung weiterer Personen in Kauf genommen hatte.

Vorschlaghammer und Kanister kurz vor der Tat erworben

Eine im Prozess verlesene Baumarkt-Rechnung belegte, dass der Täter kurz vor der Tat unter anderem einen schweren Vorschlaghammer und mehrere Kanister gekauft hatte. Laut dem Vorsitzenden Richter gab es im Prozess keine Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum zum Tatzeitpunkt.

Der Prozess war am Montag von mehreren Unterbrechungen und Verzögerungen geprägt. Die Urteilsverkündung erfolgte erst am Abend.

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