30.1.2025
Masernimpfquote in Schleswig-Holstein 2022: Herdenschutz verfehlt
Masernimpfquote in Schleswig-Holstein 2022

Masernimpfquote in Schleswig-Holstein 2022

Die Masernimpfquote in Schleswig-Holstein erreichte 2022 nicht das Ziel des Herdenschutzes. Wie die Zeit unter Berufung auf eine Meldung der dpa berichtete, lagen nur 88,7 Prozent der Zweijährigen im Jahr 2022 bei vollständigem Masernschutz. Für eine Herdenimmunität wären jedoch mindestens 95 Prozent notwendig. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer in Schleswig-Holstein, betonte laut der Zeit die Notwendigkeit von Impfkampagnen und Aufklärungsarbeit, um die Impfquote zu erhöhen. Eine Herdenimmunität schützt nicht nur Geimpfte, sondern auch diejenigen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern schnitt Schleswig-Holstein im Jahr 2022 relativ gut ab. Wie die Zeit die dpa zitiert, lagen die Impfquoten in Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern bei den Zweijährigen zwischen 77 und 85 Prozent. Schleswig-Holstein führte mit 88,7 Prozent die Liste der westdeutschen Bundesländer an. Dennoch blieben über vier Prozent der 2020 geborenen Kinder in Schleswig-Holstein gänzlich ungeimpft. Hillebrandt, dessen Aussage die Zeit wiedergab, warnte vor den Gefahren von Impflücken, die das Risiko regionaler Masernausbrüche erhöhten.

Auch bei anderen empfohlenen Impfungen, die nicht der Impfpflicht unterliegen, wurden die angestrebten Quoten in Schleswig-Holstein nicht erreicht. Wie die Zeit berichtete, lagen die Impfquoten für Diphtherie, Keuchhusten, Polio und Hepatitis B zwischen 86 und 87 Prozent. Die niedrigste Quote verzeichnete die Impfung gegen Rotaviren mit 77,5 Prozent. Laut Hillebrandt, dessen Aussage von der Zeit zitiert wurde, wurde für keine der 13 empfohlenen Impfungen zur Grundimmunisierung die angestrebte Impfquote erreicht, auch nicht für Masern nach Einführung der Impfpflicht. 521 Masernfälle und ein Todesfall in den ersten beiden Monaten des Jahres 2024 in England verdeutlichen laut Zeit-Bericht die Gefahr massiver Ausbrüche ohne Herdenimmunität.

Das Masernschutzgesetz, welches seit dem 1. März 2020 in Kraft ist, schreibt die Masernimpfung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in Schule oder Kindergarten vor, wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf seiner Webseite erläutert. Auch Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, müssen einen entsprechenden Nachweis erbringen. Das BMG unterstreicht die Bedeutung des Masernschutzes und die Notwendigkeit, Impflücken zu schließen. Das Gesetz sieht Bußgelder für Eltern vor, die ihre Kinder nicht impfen lassen, sowie für Einrichtungen, die nicht geimpfte Kinder aufnehmen.

Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichte im Epidemiologischen Bulletin 50/2024 Daten zum Impfquotenmonitoring. Diese Daten zeigen, dass eine große Anzahl von Kindern auch nach Einführung der Impfpflicht keinen vollständigen Impfschutz gegen Masern aufweisen. Es wird betont, dass die Impfserien möglichst zeitnah abgeschlossen werden müssen, um Impflücken zu schließen und Ausbrüche impfpräventabler Erkrankungen zu verhindern.

Quellen

  • https://www.zeit.de/news/2025-01/30/barmer-ziel-bei-masernimpfungen-im-norden-nicht-erreicht
  • https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html
  • https://gpk.de/downloadp/STIKO_2024_Bulletin_KW_50_Impfquoten-in-Deutschland-Ergebnisse-aus-dem-RKI-Impfquotenmonitoring-und-Poliomyelitis-Impfquoten-bei-Kindern.pdf
  • https://www.gbe-bund.de/gbe/pkg_olap_tables.prc_set_hierlevel?p_uid=gast&p_aid=70243961&p_sprache=D&p_help=2&p_indnr=831&p_ansnr=10331258&p_version=2&p_dim=D.000&p_dw=3732&p_direction=drill
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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