Zahlreiche Unternehmen und Selbstständige in Baden-Württemberg klagen gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen. Wie aus einer Antwort des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervorgeht, die von der Zeit aufgegriffen wurde, sind aktuell 1.444 Klagen anhängig. Insgesamt wurden im Südwesten Soforthilfen in Höhe von 2,28 Milliarden Euro ausgezahlt.
Bis Ende 2024 wurden in acht Musterverfahren vor den Verwaltungsgerichten Baden-Württembergs erstinstanzlich Rückforderungsbescheide aufgehoben. Wie die Zeit in ihrer Meldung einer dpa-Meldung wiedergab, sind diese Entscheidungen jedoch noch nicht rechtskräftig und es wurden Rechtsmittel eingelegt. Ziel sei es, „für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen“.
Der FDP-Fraktionssprecher Erik Schweickert kritisiert die Landesregierung. Wie die Zeit die dpa-Meldung zitiert, befürchtet er ein „Desaster“, da rund zwei Drittel der Soforthilfen auf der ersten Richtlinie vom März 2020 basieren, die „rechtlich äußerst fragwürdig“ sei. Da in allen acht verhandelten Klagen gegen diese Richtlinie Recht gegeben wurde, erwartet Schweickert weitere Gerichtsniederlagen für die Landesregierung.
Das Wirtschaftsministerium verweist auf einen Abschlussbericht zu den Corona-Hilfen. Dieser besagt, dass die Hilfsprogramme laut Angaben der geförderten Unternehmen maßgeblich zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit, zur Stabilisierung der finanziellen Lage und damit zum Erhalt von Arbeitsplätzen beigetragen haben. Eine Insolvenzwelle konnte dadurch verhindert werden. Wie Advocard berichtet, war die Soforthilfe an Bedingungen geknüpft, die bei Antragstellung oft übersehen wurden. Eine Rückzahlungspflicht besteht, wenn dem Unternehmen weniger Geld fehlte als angenommen, die Voraussetzungen für den Antrag nicht gegeben waren oder Auszahlungsfehler passierten. Advocard erklärt weiterhin, dass eine Überkompensation vorliegt, wenn mehr Hilfe als nötig floß, um die Liquidität im Bewilligungszeitraum zu sichern.
Auch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie betont auf seiner Webseite die Notwendigkeit der Rückmeldung zur Überprüfung der Soforthilfe. Dort wird ebenfalls auf ein Rückmeldeverfahren verwiesen und eine Online-Berechnungshilfe zur Verfügung gestellt. Das Ministerium mahnt, dass bei fehlender Mitwirkung die vollständige Rückforderung des Betrags droht.
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