Das Landgericht Essen hat vier Jugendliche wegen des tödlichen Messerangriffs auf zwei ukrainische Basketballer im Februar 2024 in Oberhausen zu mehrjährigen Jugendhaftstrafen verurteilt. Die Strafen liegen zwischen achteinhalb und zehn Jahren. Die beiden Opfer, 17 und 18 Jahre alt, waren am Oberhausener Busbahnhof auf dem Heimweg von einem Einkauf von einer Gruppe Jugendlicher angegriffen und erstochen worden. (Die Zeit)
Am 10. Februar wurden die beiden Sportler am Busbahnhof von der Gruppe umzingelt, attackiert und niedergerungen. Ein 15-jähriger Angreifer stach dann auf die beiden Ukrainer ein. Eines der Opfer starb noch am selben Tag, das zweite erlag zehn Tage später einem septischen Multiorganversagen. (dpa)
Obwohl anfänglich ein fremdenfeindliches Motiv vermutet wurde, da die Opfer aus der Ukraine stammten, bestätigte sich dies im Laufe des Prozesses nicht. Drei der Täter haben syrische Pässe, der vierte die deutsche und griechische Staatsbürgerschaft. Laut Gerichtssprecher Mathias Küsters suchten die zur Tatzeit 14- bis 16-jährigen Angeklagten „Stress“ und wollten „Ärger provozieren“. Die Basketballer, die mit den Jugendlichen im selben Bus gesessen hatten, gaben keinerlei Anlass für die Attacke. Die Angeklagten aus Gelsenkirchen und Oberhausen waren bereits wegen anderer Delikte, darunter Sexualdelikte, Raub und gefährliche Körperverletzung, polizeibekannt. (WDR)
Der Prozess fand aufgrund des Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der 15-jährige Haupttäter gestand den Messerangriff, andere Angeklagte räumten Schläge ein. Die Eltern eines Opfers reisten aus der Ukraine an, um dem Prozess beizuwohnen. Obwohl sich die Angeklagten bei ihnen entschuldigt haben sollen, ist der Verlust ihrer Kinder für die Eltern kaum zu verkraften, wie die Anwältin der Familie gegenüber der dpa äußerte.
In das Urteil flossen neben dem Doppelmord auch weitere Straftaten der Angeklagten ein. Die Staatsanwaltschaft hatte Jugendhaftstrafen zwischen neuneinhalb und zehn Jahren gefordert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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