Das Besetzungsverfahren für die Präsidentschaft des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen wird neu aufgerollt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, kündigte Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) dies in Düsseldorf an. Damit reagiert die Landesregierung auf die anhaltende Kritik und die juristischen Auseinandersetzungen um die ursprünglich vorgesehene Kandidatin.
Die Affäre um die Besetzung des Spitzenpostens hatte hohe Wellen geschlagen und für erhebliche Diskussionen gesorgt. Wie die Rheinische Post am 14. November 2024 berichtete, wurde die für die Kandidatin erstellte Beurteilung, die ihr den Weg zum hohen Richteramt ebnen sollte, aufgehoben. Das NRW-Innenministerium kassierte die Beurteilung, nachdem bekannt geworden war, dass möglicherweise ein Formfehler unterlaufen war. Innen-Staatssekretärin Daniela Lesmeister veranlasste daraufhin eine umfassende Prüfung und Präzisierung der Richtlinien für die Beurteilung, wie der General-Anzeiger Bonn am 15. November 2024 berichtete.
Die Besetzung des Postens war zuvor bereits vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden. Ein Gutachter, der im Auftrag der Opposition tätig war, kam zu dem Schluss, dass die Beurteilung rechtswidrig gewesen sei. Im Landtag befasst sich derzeit ein Untersuchungsausschuss mit dem Fall. Dort sagten Zeugen aus, dass die Kandidatin, eine Abteilungsleiterin im Innenministerium, aufgrund der fraglichen Beurteilung an ihren männlichen Mitbewerbern vorbeigezogen worden war. Wie die Zeit am 15. November 2024 berichtete, informierte Minister Limbach die Öffentlichkeit über das weitere Vorgehen.
Die Westdeutsche Zeitung berichtete bereits am 9. Dezember 2023 über die Vorwürfe der Einflussnahme des Justizministers auf die Richterauswahl. Diskutiert wurde unter anderem die frühere Tätigkeit der Kandidatin als Lobbyistin für die katholische Kirche und die Frage, inwieweit dies mit der für ein hohes Richteramt erforderlichen Neutralität vereinbar sei. Die FDP im Landtag stellte die Frage, ob die langjährige Vertretung kirchlicher Interessen die Kandidatin tatsächlich für die Präsidentschaft des Oberverwaltungsgerichts qualifiziere und ob der Justizminister dabei mögliche Bedenken hinsichtlich des Neutralitätsgebots ausreichend berücksichtigt habe.
Die Zeit berichtete am 26. Juni 2024, dass Limbach nach den Querelen um die OVG-Spitze eine Reform der Besetzungsverfahren für Spitzenämter in der Justiz angestoßen hatte. Er schlug unter anderem vor, konkrete Anforderungsprofile für die Leitungsposten zu erstellen und Beurteilungslücken durch entsprechende Vorschriften zu schließen. Auch sollten Bewerbergespräche dokumentiert und die Mitbestimmungsgremien früher und stärker eingebunden werden.
Mit der Neuausschreibung des Verfahrens unterstreicht die Landesregierung die Bedeutung einer transparenten und rechtsstaatlichen Besetzung des wichtigen Richteramts. Das weitere Vorgehen wird nun mit Spannung erwartet.
Quellen: