6.12.2024
Neutralitätsgebot im Fokus Verfassungsgerichtshof verhandelt AfD Klage gegen Dreyer im März

AfD-Klage gegen Malu Dreyer vor Verfassungsgerichtshof im März verhandelt

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz wird die Klage der AfD gegen die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) und die rheinland-pfälzische Landesregierung im März mündlich verhandeln. Dies gab das Gericht in Koblenz bekannt, wie unter anderem die Deutsche Presse-Agentur (dpa) und die Zeit berichten.

Die AfD wirft Dreyer und der Landesregierung einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vor. Staatliche Organe dürfen demnach nicht in den Wettbewerb der Parteien eingreifen, solange diese nicht verboten sind. Konkret stützt die AfD ihre Klage auf einen Aufruf zu einer Demonstration unter dem Motto „Zeichen gegen Rechts“ am 18. Januar dieses Jahres, der auf dem Internetportal der Landesregierung veröffentlicht wurde. Darüber hinaus sind Äußerungen Dreyers auf ihrem damaligen Instagram-Account Bestandteil der Klage. Wie der Stern berichtet, sieht die AfD in dem Aufruf und den Äußerungen einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht der ehemaligen Ministerpräsidentin und der Regierung.

Dreyer nahm an der Demonstration am 18. Januar in Mainz teil, wie N-tv berichtet. Laut LTO hatte Dreyer alle demokratischen Kräfte zur Teilnahme an der Demonstration aufgerufen und sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus positioniert. Sie bezeichnete öffentlich gewordene „Vertreibungspläne“ als erschreckenden Höhepunkt rechtsextremen Gedankenguts, welches auch von führenden AfD-Mitgliedern verbreitet werde. Diese Äußerungen fielen zeitlich nah an einen Bericht von Correctiv über ein Treffen von Rechtsradikalen, an dem auch AfD-Mitglieder teilgenommen haben sollen.

Der Verfassungsgerichtshof hat der Landesregierung nun eine dreimonatige Frist zur Stellungnahme eingeräumt, so die Allgemeine Zeitung. Im Anschluss wird diese den Antragstellern im Organstreitverfahren zugestellt, die dann ihrerseits die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten.

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