Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern hat seit 2012 die meisten ausländischen Berufsabschlüsse in Deutschland anerkannt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, waren es rund 3.500. Damit liegt die IHK Oberbayern deutschlandweit an der Spitze. Bei einer Feierstunde zur Übergabe der Anerkennungsurkunden unterstrich IHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl die Bedeutung der Fachkräfte für die Wirtschaft und den Wohlstand in Deutschland. Auch der bayerische Integrationsbeauftragte Karl Straub (CSU) betonte den Beitrag der Fachkräfte zur gelungenen Integration.
Im vergangenen Jahr wurden in Oberbayern Qualifikationen aus 38 Ländern anerkannt. Besonders häufig wurden Abschlüsse von Elektroanlagenmonteuren, Köchen und Küchenfachkräften anerkannt, gefolgt von Bürokaufleuten und Elektronikern. Die meisten Fachkräfte kamen aus Bosnien-Herzegowina, Vietnam, Kroatien, der Türkei und Marokko. Die Möglichkeit, ausländische Berufsabschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen, besteht seit April 2012. Die insgesamt 78 IHKs in Deutschland haben seitdem rund 49.000 Abschlüsse anerkannt (dpa).
Die IHK für München und Oberbayern bietet umfangreiche Beratungsleistungen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse an. Dabei werden Themen wie Voraussetzungen, Einreisebestimmungen, das beschleunigte Fachkräfteverfahren, Kosten, benötigte Unterlagen und Möglichkeiten der Anpassungsqualifizierung besprochen. Auch Webinare zur Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland werden angeboten. (Quelle: https://www.ihk-muenchen.de/de/service-beratung/anerkennung-auslaendische-berufsabschluesse/).
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) regelt die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Einwanderung, je nach Qualifikation und Berufserfahrung. Auch für eine Berufsausbildung können Personen aus Drittstaaten nach Deutschland kommen. (Quelle: https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/fachkraefte-sichern/Ausl%C3%A4ndische-Fachkr%C3%A4fte/).
Das Anerkennungsverfahren dient der Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf. Es ist für viele Bewerber verpflichtend und Voraussetzung für die Visumserteilung. (Quelle: https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/fachkraefte-sichern/Ausl%C3%A4ndische-Fachkr%C3%A4fte/).
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