17.10.2024
Ordnungsgeld gegen AfD Thüringen wegen umstrittener Wahlpartyzulassungen

Gericht verhängt Ordnungsgeld gegen AfD Thüringen wegen Wahlparty

Das Landgericht Erfurt hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro gegen die AfD Thüringen verhängt. Grund dafür ist die umstrittene Wahlparty der Partei am Abend der Landtagswahl am 1. September, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Zuvor hatten bereits mehrere Medien, darunter die Zeit, über den Fall berichtet.

Stein des Anstoßes ist der Vorwurf, die AfD habe trotz anderslautender Aussage Medienvertreter auf ihrer Wahlparty zugelassen. Ursprünglich hatte die Partei angekündigt, nach einem Gerichtsurteil, das sie zur Zulassung bestimmter Medien verpflichtete, gar keine Journalisten mehr zu der Veranstaltung einzuladen. Das Gericht geht jedoch davon aus, dass die AfD dennoch ihr nahestehende Journalisten zugelassen hat, während andere Medienvertreter keinen Zutritt erhielten.

Der Antrag auf Verhängung des Ordnungsgeldes wurde von mehreren Journalisten gestellt, die bereits im Vorfeld der Wahlparty ein Verfahren gegen die AfD geführt hatten. Sie kritisierten, dass die Partei ihnen den Zutritt zur Veranstaltung verwehren wollte. Das Landgericht Erfurt hatte daraufhin am Tag vor der Landtagswahl geurteilt, dass die Journalisten zur Wahlparty zugelassen werden müssen. Die AfD reagierte darauf mit der Ankündigung, aufgrund der begrenzten Raumkapazität alle Medienvertreter auszuschließen.

Die Tagesspiegel berichtet, dass das Gericht zu dem Schluss gekommen sei, die Partei habe "Vertreter einiger Medien, die dem Schuldner nahe stehen", zugelassen, darunter auch das Magazin "Compact". Dem widerspricht die AfD. Der Beschluss des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Partei hat die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Beschwerde einzulegen.

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