Seit Montag gilt in den städtischen Kindertagesstätten Hanaus ein Verbot von Handys, Smartwatches und anderen Geräten mit Ortungsfunktion. Diese Anordnung von Bürgermeister Maximilian Bieri (SPD) hat, wie die Zeit berichtet (https://www.zeit.de/news/2024-12/01/diskussion-um-handy-verbot-in-hanauer-kitas), eine Kontroverse ausgelöst. Bieri verteidigt die Maßnahme und begründet sie mit der Notwendigkeit einheitlicher Regeln in öffentlichen Einrichtungen. Seiner Ansicht nach ist die ständige Ortungsmöglichkeit von Kindern in Kitas "überflüssig und kontraproduktiv". Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) betonte er das Recht der Kinder auf Selbstbestimmung und die Möglichkeit, ihre Umgebung ohne permanente Überwachung zu erkunden. Ortungsgeräte könnten dieses Recht beschneiden und den Kindern das Gefühl vermitteln, unter ständiger Beobachtung zu stehen.
Der Deutsche Kitaverband begrüßt das Verbot. Die Bundesvorsitzende Waltraud Weegmann erklärte gegenüber der dpa, der Einsatz von Smartwatches und Ortungsgeräten sei pädagogisch nicht sinnvoll, auch wenn das Sicherheitsbedürfnis der Eltern verständlich sei. Sie appelliert an das Vertrauen der Eltern in die Kompetenz der Fachkräfte und verweist darauf, dass Kita-Kinder sich entweder in einem abgeschlossenen Bereich oder unter Aufsicht der Erzieherinnen und Erzieher befinden.
Bieri berichtet von angedrohten Klagen, die er jedoch gelassen sieht. Er verweist auf das Hausrecht der Stadt und die bestehenden Schutzkonzepte der Kitas. Das Personal sei in Kinderschutz und Pädagogik geschult, und die Einrichtungen seien für Unbefugte schwer zugänglich. Kontrollen von Taschen oder am Eingang zur Überprüfung des Verbots seien nicht geplant. Man setze auf den gesunden Menschenverstand und die Kooperation der Eltern.
Die Diskussion über die Ortung von Kindern in Kitas spiegelt die zunehmende Technisierung des Alltags wider. Während manche Eltern die Ortung als Sicherheitsmaßnahme betrachten, unterstreichen Kritiker die Bedeutung des Datenschutzes und des kindlichen Selbstbestimmungsrechts. Das Verbot in Hanau ist ein Beispiel für den Versuch, zwischen diesen beiden Aspekten einen Ausgleich zu schaffen.
Quellen: