16.10.2024
QuickFreeze Neues Kapitel im Streit um Vorratsdatenspeicherung

Die vorsorgliche Aufbewahrung von Verkehrsdaten aus der Telekommunikation, vulgo Vorratsdatenspeicherung, beschäftigt die Rechtspolitik seit zwei Jahrzehnten. Je stärker sich die Kommunikation ins Internet verlagert hatte, desto verlockender erschien es den Apologeten der inneren Sicherheit, deren Spuren verfügbar zu halten für Polizei und Strafverfolgung. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat die Bundesregierung nun den Entwurf für ein neues Gesetz vorgelegt, das an die Stelle der gerichtlich untersagten Vorratsdatenspeicherung treten soll.

Der Kompromiss, auf den sich die Ampel-Koalition geeinigt hat, trägt den Namen „Quick Freeze“. Das Verfahren sieht vor, dass Telekommunikationsdaten nur noch anlassbezogen gespeichert werden dürfen. Gibt es einen Anfangsverdacht auf eine schwere Straftat, können Ermittlungsbehörden mit einem richterlichen Beschluss das Einfrieren der vorhandenen und neu anfallenden Daten bei den Providern anordnen. Diese Daten dürfen dann nicht mehr gelöscht werden. In einem zweiten Schritt können die Ermittler dann – wiederum nur mit einem richterlichen Beschluss – auf die Daten zugreifen und sie auswerten.

Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßte die Einigung. Gegenüber der LTO erklärte er, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nun endlich umgesetzt werde und den Ermittlungsbehörden mehr Rechtssicherheit gewährleiste. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wertete die Entscheidung als überfällig.

Kritiker des neuen Gesetzes, wie der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU), bemängeln, dass die Quick-Freeze-Anordnung nicht schnell genug erfolgen könne und somit keine adäquate Alternative zur Vorratsdatenspeicherung darstelle. Günter Krings (CDU/CSU) bezeichnete die Einigung sogar als „schwere Fehlentscheidung“.

Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) hingegen sieht die Entscheidung für Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung als einen „Erfolg für die Bürgerrechtsbewegung“. Allerdings sieht er die Gefahr, dass das Quick-Freeze-Verfahren zu einer faktischen Vorratsdatenspeicherung führen könnte, da der Entwurf keine Vorgabe enthalte, „dass die betroffenen Personen und Anschlüsse in der Freeze-Anordnung genau bezeichnet werden müssen“.

Es bleibt abzuwarten, wie der endgültige Gesetzestext aussehen wird. Klar ist aber, dass die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung und den Datenschutz auch in Zukunft weitergehen wird.

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