Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) sieht seine Rundfunkfreiheit durch den neuen Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg bedroht und hat angekündigt, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Wie die FAZ.NET/dpa berichtet, soll die Beschwerde kommende Woche beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden. Der seit Dezember 2023 gültige Vertrag enthält laut RBB zahlreiche Eingriffe in die Rundfunkfreiheit.
Ein zentraler Kritikpunkt ist die verpflichtende 60-minütige Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms für die jeweils separate Berichterstattung aus Berlin und Brandenburg. Der RBB argumentiert, diese Vorgabe schränke die redaktionelle Freiheit in der Programmgestaltung erheblich ein. Wie der Deutschlandfunk am 16.11.2024 berichtete, kritisiert der Sender auch die im Staatsvertrag festgelegte Anzahl und die Standorte der Regionalbüros und -studios in Brandenburg. Diese detaillierten Vorgaben seien nicht mit der Rundfunkfreiheit vereinbar.
Weiterhin beanstandet der RBB die Regelungen zur Einsetzung von „Leitungen der Landesangebote“ und deren personelle Eingliederung in die Organisation des Senders. Der RBB betont, die Programmverantwortlichen müssten selbst über die Organisationsstruktur entscheiden können, um ihren Auftrag zu erfüllen, wie rbb24 am 15.11.2024 berichtete.
Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 15.11.2024, dass RBB-Intendantin Ulrike Demmer den Weg zur Verfassungsbeschwerde als "unausweichlich" bezeichnet. Die Frage sei nicht, ob der RBB die einzelnen Regelungen umsetzen könne, sondern ob sie verfassungskonform seien. Laut t-online (16.11.2024) betonte Demmer, der RBB habe den Schritt fast ein Jahr lang geprüft. Es gehe um die Verteidigung der Unabhängigkeit des Senders.
Der neue Staatsvertrag war eine Reaktion der Länder Berlin und Brandenburg auf die Krise des RBB im Sommer 2022, die durch Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung ausgelöst wurde. Wie die FAZ.NET/dpa berichtet, standen im Zentrum dieser Vorwürfe die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und der zurückgetretene Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Der Staatsvertrag sollte unter anderem die Kontrolle des Senders verstärken und die regionale Ausrichtung stärken, wie der Deutschlandfunk berichtete.
Der RBB argumentiert nun, die neuen Regelungen seien weder durch die Ereignisse von 2022 gerechtfertigt, noch dienten sie einer zukunftsfähigen Neuaufstellung des Senders. Man sieht in ihnen einen Verstoß gegen Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Rundfunkfreiheit garantiert. DWDL.de berichtete am 15.11.2024, dass der RBB auch die stärkere Einflussnahme der Politik auf das Personal des Senders kritisiert, die durch den neuen Staatsvertrag ermöglicht werde.
Zusätzlich äußert der RBB verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Regelungen zum neu eingeführten Direktorium, die Verantwortlichkeiten im Unklaren ließen, sowie zur Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung jeder Stelle und zu Haftungsfragen von Aufsichtsgremien und Intendantin. Das Handelsblatt berichtete am 15.11.2024 über die Ankündigung der Verfassungsbeschwerde.
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