Ein erneuter Prozess im Fall eines beinahe tödlichen Messerstichs in einem Hamburger Park hat begonnen. Wie die Zeit (8. Januar 2025) berichtet, könnte das Urteil für den Angeklagten milder ausfallen als im ersten Verfahren. Die Staatsanwaltschaft fordert nun fünf Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Im Dezember 2023 war der 40-jährige türkische Staatsbürger zunächst wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil jedoch auf, da zwei von der Verteidigung benannte Zeugen nicht angehört worden waren.
Der Vorfall ereignete sich im März 2023 im Hamburger Stadtteil Dulsberg. Nach einem Streit soll der Angeklagte einen 22-Jährigen zunächst mit einer Bierdose geschlagen und ihm anschließend ein Messer in den Rücken gestochen haben. Das Opfer erlitt eine zehn Zentimeter tiefe Stichverletzung und eine lebensbedrohliche Lungenverletzung. Der Angeklagte bestreitet die Tat nicht, beruft sich aber auf Notwehr. Die Welt (21. Oktober 2024) berichtet, dass der Streit möglicherweise im Zusammenhang mit Drogen stand. Ein Zeuge gab an, der 22-Jährige habe dem Angeklagten Drogen angeboten, was dieser abgelehnt habe. Daraufhin soll der Jüngere versucht haben, den Älteren anzugreifen.
Auch die Süddeutsche Zeitung (21. Oktober 2024) berichtet über die Neuverhandlung des Falls und schildert den Ablauf des Streits sowie die Verletzungen des Opfers. Die Ostseewelle (21. Oktober 2024) meldet, dass das Gericht fünf weitere Verhandlungstermine angesetzt hat und ein Urteil voraussichtlich am 12. Dezember gesprochen werden könnte. Das Tageblatt (in zwei Artikeln vom 21. Oktober 2024) berichtet ebenfalls über die Neuverhandlung und die Gründe für die Aufhebung des ersten Urteils.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. April 2024 (5 StR 510/23) in einem anderen Fall, bei dem es ebenfalls um Messerstiche in den Oberschenkel ging, verdeutlicht die juristische Komplexität bei der Beurteilung des Tötungsvorsatzes in solchen Fällen. Das Urteil des Landgerichts Kiel wurde aufgehoben, da die Frage des Tötungsvorsatzes nicht ausreichend geprüft worden war.
Die Verteidigung wird voraussichtlich am Donnerstag ihr Plädoyer halten, das Urteil wird am Freitag erwartet (Zeit, 8. Januar 2025).
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