21.11.2024
Riesenmuscheln im Reisegepäck Artenschutzverletzung am Nürnberger Flughafen

Nürnberger Zoll entdeckt geschützte Riesenmuscheln im Reisegepäck

Am Nürnberger Flughafen entdeckten Zollbeamte am Montag, den 18. November, 26 Hälften geschützter Riesenmuscheln im Gepäck einer Reisenden. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, wogen die Muscheln insgesamt über acht Kilogramm. Die Frau gab an, die Muscheln in ihrem Indonesien-Urlaub gefunden zu haben und beabsichtigte, diese zu verschenken. Wie ZEIT ONLINE meldet, hat die dpa diese Information veröffentlicht.

Die Reisende hat nun vier Wochen Zeit, die notwendigen Papiere für die Einfuhr der Muscheln vorzulegen. Sollte sie diese Frist versäumen, werden die Muscheln vom Zoll eingezogen. In diesem Fall entscheidet das Bundesamt für Naturschutz über ein mögliches Bußgeld. Ähnliche Fälle, bei denen Reisende unwissentlich geschützte Gegenstände einführen wollten, wurden auch in der Vergangenheit gemeldet, wie beispielsweise der Fall einer Familie am Berliner Flughafen im Jahr 2021, die Riesenmuschelschalen aus Kenia mitgebracht hatte und mit einem hohen Bußgeld rechnen musste (Quelle: Merkur.de).

Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg, betonte, dass der Schutzstatus von Tieren und Pflanzen unabhängig davon gilt, wie diese in den Besitz der Reisenden gelangen. „Ob gekauft, gefunden oder schlimmstenfalls selbst aus der Natur entnommen, geschützt ist geschützt“, erklärte sie laut Augsburger Allgemeine. Auch auf der Webseite des Zolls (zoll.de) wird darauf hingewiesen, dass sowohl lebende als auch tote Tiere und Pflanzen, sowie Teile und Produkte daraus, dem Artenschutz unterliegen können und für die Einfuhr artenschutzrechtliche Dokumente erforderlich sind. Laut einer Pressemitteilung des Hauptzollamts Nürnberg (presseportal.de) wird dieser Fall zum Anlass genommen, nochmals auf die geltenden Artenschutzbestimmungen hinzuweisen. Auch Strandgut falle unter den Artenschutz.

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