Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), welches am 1. November 2024 in Kraft trat, ermöglicht es Trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen leichter zu ändern. Wie das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz (MFFKI) berichtet, ist hierfür kein Gerichtsverfahren oder kostenintensives psychiatrisch-psychologisches Gutachten mehr notwendig. Das SBGG ersetzt das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980, welches – wie die rheinland-pfälzische Landesregierung bereits 2017 und 2018 im Bundesrat anmerkte – von vielen als diskriminierend empfunden wurde.
Die anfänglich hohe Nachfrage nach Änderungen des Geschlechtseintrags in Rheinland-Pfalz, wie sie SWR Aktuell Anfang November 2024 meldete, ist mittlerweile zurückgegangen. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der dpa, berichtet, verzeichneten Standesämter in Städten wie Trier, Mainz, Ludwigshafen, Kaiserslautern und Worms nach Inkrafttreten des Gesetzes zunächst eine hohe Anzahl an Anmeldungen. In Trier beispielsweise wurden die meisten Änderungen in den ersten zwei Wochen nach Inkrafttreten beurkundet. In Mainz wurden seit November 2024 insgesamt 101 Änderungen vorgenommen, wobei die Änderung zum männlichen Geschlecht am häufigsten war. Auch in anderen Städten ist ein ähnlicher Trend zu beobachten.
Mehrere Standesämter führen den Rückgang der Nachfrage darauf zurück, dass viele Betroffene auf die Gesetzesänderung vorbereitet waren und ihre Anträge direkt nach Inkrafttreten stellten. So berichtet die Stadt Kaiserslautern, dass zu Beginn eine Vielzahl an Erklärungen eingingen, da ein großer Personenkreis bereits auf das Inkrafttreten des Gesetzes gewartet hatte. Ähnlich äußerte sich ein Sprecher der Stadt Mainz, wie die Zeit in ihrer dpa-Meldung wiedergibt. Die Standesämter berichten außerdem von wenigen Nachfragen zum geänderten Verfahren, was darauf hindeutet, dass sich die Betroffenen im Vorfeld gut informiert hatten, wie ein Sprecher der Stadt Koblenz gegenüber der dpa erklärte. Lediglich in Mainz und Trier gab es laut Zeit, unter Berufung auf die dpa, vermehrt Nachfragen.
Das Bistum Trier hat angekündigt, in kirchlichen Unterlagen ebenfalls entsprechende Änderungen vornehmen zu wollen, wie die Zeit berichtet. Die Vorbereitungen dazu laufen, jedoch sind vergleichbare Schritte in den Bistümern Mainz und Speyer derzeit nicht geplant. Das SBGG betrifft vor allem Trans-, Inter- und nicht binäre Menschen. Wie das MFFKI Rheinland-Pfalz erläutert, sind Transmenschen oder Transgender Personen, die sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde. Inter-Menschen sind Menschen, deren körperliches Geschlecht nicht der medizinischen Norm von männlichen oder weiblichen Körpern zugeordnet werden kann.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-02/07/immer-weniger-menschen-aendern-geschlechtseintrag
https://mffki.rlp.de/themen/vielfalt/rheinland-pfalz-unterm-regenbogen/aktuelles/detail/selbstbestimmungsgesetz-1
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/neues-selbstbestimmungsgesetz-so-gross-ist-die-nachfrage-in-rlp-nach-aenderung-von-geschlecht-oder-name-100.html
https://mffki.rlp.de/themen/vielfalt/rheinland-pfalz-unterm-regenbogen/aktuelles/detail/selbstbestimmungsgesetz