Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), welches am 1. November 2024 in Kraft trat, ermöglicht es Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen einfacher zu ändern. Wie die Zeit eine Meldung aus der DPA wiedergab, zeigt eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Standesämtern in Sachsen-Anhalt, dass die anfängliche hohe Anzahl an Anmeldungen in den Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes rückläufig ist.
Wie vom MDR berichtet, verzeichnete Leipzig mit 676 Anmeldungen die höchste Anzahl unter den zehn größten mitteldeutschen Städten Ende Oktober 2024. In Dresden lagen zu diesem Zeitpunkt 290 Anmeldungen vor und in Halle 122. Die Stadt Dessau-Roßlau verzeichnete mit 18 die geringste Anzahl.
In Magdeburg wurden bis Februar 2025 114 Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags abgegeben, 39 Fälle befanden sich noch in der dreimonatigen Wartefrist, wie die Zeit unter Berufung auf die DPA berichtete. Zehn Anmeldungen stammten von Minderjährigen, wobei zwei aufgrund fehlender Zustimmung eines sorgeberechtigten Elternteils nicht bearbeitet werden konnten.
Auch in Halle (Saale) ist die Zahl der Anmeldungen rückläufig. Bislang wurden dort 98 Erklärungen abgegeben, darunter 14 für „divers“ und neun für „ohne Geschlechtseintrag“, wie die Zeit ebenfalls unter Berufung auf die DPA berichtete.
Ähnliche Trends zeigen sich in Burg und Wanzleben-Börde. In Burg gingen die Anmeldungen von sechs im November auf jeweils zwei im Dezember und Januar zurück. Insgesamt wurden dort zehn Änderungen final vorgenommen. In Wanzleben-Börde wurden vier Erklärungen final bearbeitet, auch hier mit rückläufiger Tendenz, wie die Zeit, DPA zitierend, berichtete.
Lex Keck vom Begegnungs- und Beratungs-Zentrum „lebensart“ in Halle sieht das Gesetz als große Verbesserung für Betroffene, wie die Zeit berichtete. Gleichzeitig gibt es laut Keck Hürden bei der Umsetzung, insbesondere bei kleineren Standesämtern, denen es an Schulungen, klaren Abläufen und Formularen mangele. Auch bei der Namenswahl gebe es Missverständnisse. Der Verband habe Schulungen angeboten, jedoch bisher keine Rückmeldung erhalten.
Keck kritisiert zudem die dreimonatige Wartefrist als unnötig, da sich Betroffene meist lange vor der Antragstellung mit dem Thema auseinandersetzen. „Ich habe noch keine Person getroffen, die sich innerhalb dieser Frist umentschieden hat“, wird Keck von der Zeit zitiert.
Die WerteUnion Sachsen-Anhalt kritisiert das Selbstbestimmungsgesetz scharf, wie auf ihrer Webseite zu lesen ist. Sie sieht darin einen Eingriff in die Rechte von Eltern, Risiken für Kinder und Jugendliche sowie eine Bedrohung der Meinungsfreiheit und der Rechte von Frauen. Die WerteUnion führt unter anderem die Möglichkeit der Geschlechtsänderung durch Minderjährige und die Verwendung von Pubertätsblockern als Kritikpunkte an.
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt die Abschaffung des Transsexuellengesetzes (TSG) und die Einführung des SBGG, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht. Der djb kritisiert jedoch die im Diskurs um das Gesetz vorgenommene Markierung von trans Frauen als potentielle Gefahr, insbesondere in Bezug auf den Zugang zu Frauenschutzräumen. Der djb betont, dass das SBGG das Verhältnis zwischen Bürger*innen und Staat in Bezug auf die Korrektur des Geschlechtseintrags regelt und Fragen des Antidiskriminierungsrechts nicht vom Regelungsbereich umfasst sind.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-02/09/100-tage-selbstbestimmungsgesetz-ansturm-oder-zurueckhaltung
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/transsexuell-ausweis-geschlecht-aendern-116.html
https://sachsen-anhalt-werteunion.de/selbstbestimmungsgesetz-ak-gesundheit-und-gesundheitsausschuss-der-werteunion-warnt-vor-weitreichenden-folgen/
https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/st23-16