Die Debatte um ein mögliches Verbot der AfD wirft Fragen nach den Konsequenzen auf, sowohl im Erfolgs- als auch im Misserfolgsfall. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) warnte, wie die Zeit eine Meldung aus der DPA wiedergab, dass ein Scheitern des Verfahrens „ein Fest für die AfD“ wäre. Weil betonte die hohen Hürden für ein Parteiverbot in Deutschland und riet davon ab, ein solches Verfahren einzuleiten, solange der Verfassungsschutz die Partei nicht in ihrer Gesamtheit als nachweislich staatsgefährdend einstuft.
Wie vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) berichtet, wurde die AfD sowie deren Jugendorganisation Junge Alternative (JA) vom Verwaltungsgericht Köln als Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht bestätigte damit die Einschätzung des BfV, dass es genügend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei gibt. BfV-Präsident Thomas Haldenwang begrüßte die Entscheidung des Gerichts.
Die Diskussion um ein mögliches AfD-Verbot wird im Bundestag kontrovers geführt. Wie die Zeit berichtete, brachten über 120 Parlamentarier verschiedener Parteien einen Gruppenantrag für ein Verbotsverfahren ein. Ein weiterer Antrag der Grünen sieht zunächst ein Gutachten zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD vor.
Ein Wahleinspruch der AfD gegen die Gültigkeit der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2017 aufgrund von Unstimmigkeiten bei der Stimmenauszählung wurde, wie aus dem Dokumentenarchiv des Landtags NRW hervorgeht, zurückgewiesen. Der Landeswahlleiter stellte zwar in einigen Stimmbezirken Auffälligkeiten fest, diese wurden jedoch von den Kreiswahlausschüssen korrigiert. Die AfD argumentierte, dass die festgestellten Fehler auf landesweit systematische Wahlfehler und -fälschungen zum Nachteil der Partei hindeuteten.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-02/10/weil-warnt-vor-folgen-eines-afd-verbotsverfahrens https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/EN/2022/press-release-2022-1-afd-1.html https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-51.pdf https://afd-verbot.de/