Selbstbestimmungsgesetz: Hunderte Änderungen in Niedersachsen
Selbstbestimmungsgesetz: Hunderte Änderungen in Niedersachsen
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 haben hunderte Menschen in Niedersachsen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen geändert. Wie die Zeit unter Berufung auf eine dpa-Meldung berichtet, wurden die zehn größten Städte Niedersachsens sowie das Land Bremen befragt. Anmeldungen für die Änderung sind seit dem 1. August 2024 möglich und müssen drei Monate im Voraus bei den Kommunen eingehen. Diese Frist dient auch als Bedenkzeit.
In Hannover beispielsweise meldeten sich bis Ende Januar 317 Personen an. 121 Personen wechselten den Eintrag von männlich zu weiblich oder umgekehrt. 38 Mal wurde „divers“ eingetragen und in 22 Fällen wurde auf einen Geschlechtseintrag verzichtet. Ähnliche Zahlen wurden auch aus anderen Städten Niedersachsens gemeldet. Wie der NDR berichtet, wurden in Braunschweig 147 Anmeldungen und 77 Änderungen verzeichnet, in Göttingen 132 Anmeldungen und 79 Änderungen und in Hildesheim 123 Anmeldungen mit 65 vollzogenen Änderungen.
Robin Ivy Osterkamp von der Landesfachstelle Trans* in Hannover bewertet das neue Gesetz als „Meilenstein“, wie die Zeit berichtet. Osterkamp betont die Bedeutung der Entkopplung der Änderung von der Einschätzung Dritter. Zuvor waren zwei psychiatrische Gutachten und ein Gerichtsbeschluss notwendig. Das frühere Transsexuellengesetz war in Teilen vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt worden, wie NWZonline erläutert. Unter anderem mussten Betroffene sich bis 2011 sterilisieren lassen, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu können.
Die Nachfrage nach Beratungen zum Thema Trans steigt laut Osterkamp stetig an, insbesondere auch im ländlichen Raum. Die politische Debatte um eine mögliche Abschaffung des Gesetzes nach der Bundestagswahl sorgt jedoch für Verunsicherung, wie t-online berichtet. CDU und CSU haben angekündigt, das Selbstbestimmungsgesetz wieder abzuschaffen, sollten sie die Wahl gewinnen. Osterkamp sieht in dieser politischen Situation viel Unsicherheit und befürchtet Diskriminierung von Transpersonen.
Für Minderjährige gelten besondere Regelungen. Kinder unter 14 Jahren können die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags nicht selbst abgeben. Stattdessen können die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen den Antrag selbst stellen, benötigen aber die Zustimmung der Sorgeberechtigten. Wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite erläutert, kann das Familiengericht die Entscheidung der Eltern ersetzen, wenn diese nicht zustimmen.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-02/10/hunderte-personen-aendern-geschlechtseintrag-und-vornamen
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Hunderte-Menschen-lassen-Geschlechtseintrag-und-Vornamen-aendern,selbstbestimmungsgesetz114.html
https://www.t-online.de/region/hannover/id_100597108/hannover-so-viele-personen-aendern-geschlechtseintrag-selbstbestimmung.html
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/selbstbestimmungsgesetz-2215426
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