19.10.2024
Ticketaffäre: Gericht stellt Verfahren gegen ehemalige Staatsrätin ein

Prozesse: Affäre um Stones-Tickets: Prozess gegen Geldbuße eingestellt

In der Affäre um die Vorzugskarten für das Rolling-Stones-Konzert im Hamburger Stadtpark, das im Jahr 2017 stattfand, hat das Landgericht Hamburg ein Strafverfahren gegen eine ehemalige Staatsrätin eingestellt. Dies geschah gegen Zahlung einer Geldbuße, die auf einen niedrigen fünfstelligen Betrag festgelegt wurde, was mindestens 10.000 Euro entspricht. Die Entscheidung wurde von einer Gerichtssprecherin bekannt gegeben.

Die Staatsanwaltschaft hatte der ehemaligen Staatsrätin Vorteilsannahme in Tateinheit mit der Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat vorgeworfen. Bereits Ende 2019 war die Beamtin zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 170 Euro verurteilt worden, gegen die sie Berufung eingelegt hatte.

Im Rahmen der Berufungsverhandlung räumte die Angeklagte ein, dass sie vom damaligen Leiter des Bezirksamts Nord das Angebot für zwei Kaufkarten angenommen hatte. Diese Tickets stammten aus einem Kontingent, das vom regulären Verkauf ausgeschlossen war. Zudem hatte die Angeklagte als Disziplinarvorgesetzte ein rückdatiertes Schreiben unterzeichnet, das dem Bezirksamtsleiter gestattete, an einem Empfang vor dem Konzert teilzunehmen und vier Freikarten an Bekannte weiterzugeben.

Das Bezirksamt Nord hatte das Konzert, das rund 82.000 Zuschauer anzog, genehmigt. Der damalige Bezirksamtsleiter wurde am 8. April 2022 wegen Vorteilsannahme und -gewährung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 120 Euro verurteilt. Allerdings sprach das Landgericht ihn von den Hauptvorwürfen der Bestechlichkeit und Untreue frei. Sein ehemaliger Stellvertreter wurde wegen Vorteilsannahme und Beihilfe schuldig gesprochen und musste eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 110 Euro zahlen. Zwei Mitangeklagte, die bei der Veranstaltungsagentur für das Konzert verantwortlich waren, wurden freigesprochen, nachdem ihnen Bestechung vorgeworfen worden war.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil gegen den Bezirksamtschef im August 2023 auf und verwies den Fall zur erneuten Prüfung an eine andere Strafkammer. Der BGH stellte fest, dass das ursprüngliche Urteil „durchgreifend rechtsfehlerhaft“ war. Dies führte zu einer weiteren Überprüfung der Vorwürfe und der entsprechenden rechtlichen Konsequenzen.

Die Ticketaffäre um das Rolling-Stones-Konzert hat in den letzten Jahren immer wieder für Aufsehen gesorgt und beschäftigt weiterhin die Justiz. Die Vorwürfe und die damit verbundenen Verfahren werfen ein Licht auf die Praktiken innerhalb der öffentlichen Verwaltung und die ethischen Standards, die von Beamten erwartet werden.

Die Entscheidung des Landgerichts, das Verfahren gegen die ehemalige Staatsrätin einzustellen, könnte als Teil eines größeren Trends betrachtet werden, in dem viele Fälle von Vorteilsannahme und ähnlichen Delikten gegen Geldauflagen eingestellt werden. Dies wirft Fragen zur Wirksamkeit der Strafverfolgung in solchen Angelegenheiten auf und zur Verantwortung, die öffentliche Bedienstete in ihren Positionen tragen.

Die Affäre hat nicht nur rechtliche, sondern auch politische Implikationen, da sie das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität von Beamten und deren Entscheidungsprozesse beeinträchtigen könnte. Die laufenden Verfahren und die damit verbundenen Urteile werden weiterhin genau beobachtet, sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Medien.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Affäre um die Stones-Tickets ein komplexes Geflecht aus rechtlichen und ethischen Fragen darstellt, das noch lange nicht abgeschlossen ist. Die kommenden Verhandlungen und Urteile werden entscheidend dafür sein, wie solche Fälle in Zukunft behandelt werden und welche Lehren daraus gezogen werden können.

Quellen: Zeit Online, Tageblatt, Hamburger Abendblatt, Legal Tribune Online.

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