Die Verpackungssteuer in Tübingen, die seit Anfang 2022 gilt, sorgt deutschlandweit für Diskussionen. Wie die Tagesschau berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht die Steuer für rechtmäßig erklärt, womit ein jahrelanger Rechtsstreit beendet ist. Die Stadt Tübingen erhebt 50 Cent für Einwegverpackungen und -geschirr sowie 20 Cent für Einwegbesteck, wenn Speisen und Getränke darin zum sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen verkauft werden. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer begrüßte die Entscheidung und betonte das Ziel, Mehrweg zu fördern und Einwegprodukte zu verteuern, wie die Tagesschau weiter ausführt.
Der Weg zur Verpackungssteuer war lang und steinig. Wie Kommunal.de berichtet, wurde die Idee bereits 2019 im Gemeinderat diskutiert, scheiterte jedoch zunächst. Ein externes Rechtsgutachten bestätigte die Zulässigkeit, und der Gemeinderat beschloss die Einführung zum 1. Januar 2021. Die Corona-Pandemie verzögerte die Umsetzung bis Anfang 2022. Eine Klage der Franchisenehmerin eines Fast-Food-Restaurants führte zu einem Rechtsstreit, der schließlich vom Bundesverfassungsgericht zugunsten der Stadt entschieden wurde.
Die Stadt Tübingen verfolgt mit der Steuer zwei Ziele: die Reduzierung des Verpackungsmülls und die Stärkung des städtischen Haushalts. Laut der Tagesschau spült die Abgabe rund 800.000 Euro pro Jahr in die Stadtkasse. Obwohl die Müllmenge sich laut SWR aktuell noch nicht deutlich reduziert hat, sieht die Stadt positive Entwicklungen. Wie Kommunal.de berichtet, hat sich die Zahl der Gastronomen, die Mehrwegverpackungen anbieten, vervierfacht. Auch die Kommunalen Servicebetriebe Tübingen berichten von weniger Aufwand mit To-Go-Verpackungen.
Die Meinungen zur Verpackungssteuer in Tübingen sind geteilt. Während einige Bürger die Steuer als wichtigen Beitrag zum Umweltschutz sehen und sich an die Regelung gewöhnt haben, kritisieren andere die Ungleichbehandlung verschiedener Verpackungsarten und die zusätzliche Belastung für die Verbraucher, wie eine SWR-Umfrage zeigt. Auch unter den Gastronomen gibt es unterschiedliche Ansichten. Manche beklagen den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und die Beschwerden von Gästen, andere sehen den Nutzen der Steuer und beobachten, dass immer mehr Kunden eigene Mehrwegboxen mitbringen.
Die FAZ berichtet, dass andere Städte wie Wiesbaden und Darmstadt die Einführung einer ähnlichen Steuer prüfen, während Frankfurt die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme bezweifelt und auf andere Wege setzt, wie zum Beispiel das Pfandsystem "Mainbecher". Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte weitere Kommunen ermutigen, dem Tübinger Beispiel zu folgen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in der Entscheidung mehr Handlungsspielraum für die Städte, betont aber auch die Notwendigkeit, den Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen.
Verwendete Quellen:
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/frankfurt-lehnt-verpackungssteuer-ab-wiesbaden-und-darmstadt-pruefen-110286069.html
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/tuebingen-verpackungssteuer-102.html
https://kommunal.de/Tuebingen-Verpackungssteuer-rechtens-Erfahrungen
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/verpackungssteuer-tuebingen-wie-laeufts-nach-fast-drei-jahren-100.html