11.2.2025
Reform des §218 gescheitert
Debatte um Paragraf 218: Reform des Abtreibungsrechts vorerst gescheitert

Debatte um Paragraf 218: Reform des Abtreibungsrechts vorerst gescheitert

Die Diskussion um die Abschaffung des Paragrafen 218 und eine damit einhergehende Reform des Abtreibungsrechts in Deutschland ist erneut in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, doch eine Änderung vor der Bundestagswahl ist gescheitert. Ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf, der Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche legalisieren sollte, fand im Rechtsausschuss keine Mehrheit, wie die Tagesschau am 10. Februar berichtete. Die FDP lehnte die für eine Schlussabstimmung notwendige Sondersitzung ab, so t-online. Damit bleibt Abtreibung in Deutschland vorerst rechtswidrig, auch wenn sie unter bestimmten Bedingungen straffrei bleibt. Wie der Deutschlandfunk am 11. Februar erläuterte, ist ein Abbruch in den ersten zwölf Wochen nach einer Beratung straffrei, ebenso bei medizinischer Indikation oder nach einer Vergewaltigung.

Der Gesetzentwurf, maßgeblich von Grünen und SPD vorangetrieben und von 328 Abgeordneten unterstützt, sah vor, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch zu nehmen und bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis rechtmäßig zu stellen. Die Beratungspflicht für Frauen sollte jedoch bestehen bleiben, wie der Bundestag auf seiner Webseite am 15. November 2024 mitteilte. Wie die Tagesschau berichtete, übergaben 50 Verbände, darunter Pro Familia, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Deutsche Frauenrat, Petitionen mit über 300.000 Unterschriften an Bundestagsabgeordnete, um Druck für eine Abstimmung zu machen.

Die Debatte um den Paragrafen 218 reicht weit zurück. Wie der Deutschlandfunk zusammenfasste, hatte die damalige Ampel-Koalition eine Expertenkommission eingesetzt, die im April 2024 die Entkriminalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen empfahl. Die Kommission argumentierte, dass die derzeitige Regelung im Strafgesetzbuch nicht mit dem Verfassungsrecht vereinbar sei. Die FAZ berichtete am 11. Februar 2025 über die Anhörung von Sachverständigen dieser Kommission im Rechtsausschuss. Trotz der Empfehlung der Experten und des breiten gesellschaftlichen Diskurses, wie ihn beispielsweise Anne Backhaus im Deutschlandfunk Kultur am 15. Januar 2025 kommentierte, scheiterte das Vorhaben letztlich am Widerstand von Union und FDP.

Verwendete Quellen:

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/nach-debatte-zu-paragraf-218-abtreibung-bleibt-illegal-110289236.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/schwangerschaftsabbruch-paragraf-218-100.html

https://www.deutschlandfunk.de/abtreibung-schwangerschaftsabbruch-paragraph-218-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/abtreibung-reform-100.html

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