31.10.2024
Urteil im Koblenzer Prozess um Bewaffnung gegen Corona-Maßnahmen erwartet

Vor Landgericht Koblenz: Urteil im Prozess um Bewaffnung gegen Corona-Maßnahmen erwartet

Im Prozess um die mutmaßliche Bildung einer bewaffneten Gruppe zur Bekämpfung von Corona-Maßnahmen wird am heutigen Tag vor dem Landgericht Koblenz ein Urteil erwartet. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, stehen die drei Angeklagten unter anderem wegen der Gründung einer kriminellen Vereinigung, der Bildung einer bewaffneten Gruppe und Verstößen gegen das Waffengesetz vor Gericht. Die Zeit berichtet ebenfalls über den Prozess und die Möglichkeit eines Urteils am heutigen Tag (Zeit Online, 31.10.2024).

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, sich spätestens im Februar 2021 zu einer Gruppe namens „Paladin“ zusammengeschlossen zu haben, um sich gewaltsam gegen staatliche Corona-Maßnahmen zur Wehr zu setzen. Laut dpa sollen sie paramilitärische Übungen mit selbstgebauten Waffen durchgeführt haben. Einer der Angeklagten, der laut Staatsanwaltschaft als Rädelsführer der Gruppe gilt, sorgte zu Beginn des Prozesses durch sein Verhalten für wiederholte Unterbrechungen. Er äußerte in einem minutenlangen Monolog Verschwörungstheorien und protestierte gegen das Verfahren, woraufhin er vom Verhandlungstag ausgeschlossen wurde (dpa, 31.10.2024).

Der Stern berichtete am 22. Oktober 2024 über die Forderung der Staatsanwaltschaft nach Haftstrafen für die Angeklagten (Stern, 22.10.2024). Für den mutmaßlichen Rädelsführer wurden vier Jahre Haft gefordert, für die beiden anderen Angeklagten Haftstrafen von einem Jahr und elf Monaten beziehungsweise einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Die Verteidigung argumentierte unter anderem, dass es den Angeklagten lediglich um Notwehr im Falle eines Bürgerkriegs gegangen sei und die Gruppe keine Gefahr dargestellt habe.

Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Maßnahmen haben in der Gesellschaft für Spannungen und Konflikte gesorgt. Der vorliegende Fall verdeutlicht die extreme Ausprägung dieser Konflikte, die bis zur Bildung bewaffneter Gruppen und der Vorbereitung auf gewaltsame Auseinandersetzungen führten. Das Urteil des Landgerichts Koblenz wird ein wichtiges Zeichen in der juristischen Aufarbeitung dieser extremen Reaktionen auf die Pandemie setzen.

Weitere Informationen zu Gerichtsentscheidungen im Kontext der Corona-Pandemie finden sich beispielsweise auf den Seiten der ETL Rechtsanwälte (etl-rechtsanwaelte.de) und des ESV (esv.info).

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