1.2.2025
Verpackungssteuer Tübingen: Modell für ganz Deutschland?
Tübingens Verpackungssteuer: Ein Modell für Deutschland?

Tübingens Verpackungssteuer: Ein Modell für Deutschland?

Die Verpackungssteuer in Tübingen, eingeführt am 1. Januar 2022, sorgt bundesweit für Diskussionen. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der dpa, berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht die Steuer in einem Beschluss vom 27.11.2024 (Az. 1 BvR 1726/23) für verfassungsgemäß erklärt. Diese Entscheidung, die laut Tagesschau vom 22.01.2025 von Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer begrüßt wurde, könnte wegweisend für andere Kommunen sein.

In Tübingen zahlen Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen die Steuer. Wie die Stadt Tübingen auf ihrer Webseite zur Verpackungssteuer erläutert, beträgt diese 0,50 Euro für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, ebenfalls 0,50 Euro für Einweggeschirr und 0,20 Euro für Einwegbesteck. Ausgenommen von der Steuer sind Mehrwegverpackungen.

Die Klage einer Tübinger McDonalds-Franchisenehmerin, die die Zuständigkeit der Stadt für eine solche Steuer anzweifelte, wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Laut LTO vom 22.01.2025 argumentierte das Gericht, die Steuer habe den notwendigen Ortsbezug, da der Verbrauch der Einwegverpackungen typischerweise im Stadtgebiet stattfinde. Das Gericht betonte auch die Verhältnismäßigkeit der Steuer und sah keine Anhaltspunkte für eine existenzbedrohende Belastung von Betrieben.

Wie der SWR am 25.10.2024 berichtete, sind die Meinungen zur Verpackungssteuer in Tübingen geteilt. Während Befürworter die positive Lenkungswirkung und die zusätzlichen Einnahmen für die Stadt hervorheben, kritisieren Gegner die Ungleichbehandlung verschiedener Verpackungen und die zusätzliche Belastung der Verbraucher. Die Stadt Tübingen selbst zeigt sich zufrieden mit den Einnahmen, die laut SWR im Jahr 2022 knapp eine Million Euro betrugen und für die Müllentsorgung in der Innenstadt verwendet werden. Für 2023 wurden bereits Steuerbescheide über 600.000 Euro verschickt, weitere Bescheide werden noch bearbeitet.

Die Tübinger Verpackungssteuersatzung vom 30. Januar 2020, in der Fassung vom 27. Juli 2020, definiert die Details der Steuererhebung, die Steuerschuldner, Steuerbefreiungen, Steuersätze und die Bemessungsgrundlage.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte laut LTO zahlreiche weitere Städte und Gemeinden ermutigen, ähnliche Regelungen einzuführen. Die Deutsche Umwelthilfe zählte 2024 bereits 100 Städte, die Interesse an einer Verpackungssteuer zeigten.

Quellen

https://www.zeit.de/news/2025-02/01/mehr-zahlen-fuer-doener-co-debatte-ueber-verpackungssteuer

https://www.tuebingen.de/verpackungssteuer

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/tuebingen-verpackungssteuer-102.html

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr172623-verpackungssteuer-tuebingen-mc-donalds-einweg-muell-gesetzgebungskompetenz

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/verpackungssteuer-tuebingen-wie-laeufts-nach-fast-drei-jahren-100.html

https://www.tuebingen.de/verwaltung/formular/591.pdf

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