31.1.2025
Neuer Mutterschutz: Besserer Schutz nach Fehlgeburten ab Juni 2025
Mutterschutzgesetz und Fehlgeburt in Deutschland 2025

Mutterschutzgesetz und Fehlgeburt: Neue Regelungen ab Juni 2025

Der Bundestag hat Ende Januar 2025 eine Änderung des Mutterschutzgesetzes beschlossen, die Frauen nach einer Fehlgeburt besseren Schutz bietet. Wie die Zeit unter Berufung auf die DPA berichtet, tritt das Gesetz am 1. Juni 2025 in Kraft und sieht einen gestaffelten Mutterschutz vor, abhängig vom Zeitpunkt der Fehlgeburt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche stehen betroffenen Frauen zwei Wochen Mutterschutz zu, ab der 17. Woche sechs Wochen und ab der 20. Woche acht Wochen. Auch der Anspruch auf Mutterschaftsleistungen wird auf Fehlgeburten ab der 13. Woche ausgeweitet, wie die AOK berichtet. Die Bezugsdauer orientiert sich an den gestaffelten Schutzfristen.

Bislang galt der Mutterschutz erst ab der 24. Schwangerschaftswoche oder bei einem Geburtsgewicht des Kindes von über 500 Gramm. Wie das ZDF berichtet, mussten sich Frauen nach einer Fehlgeburt in der frühen Schwangerschaft krankschreiben lassen, was nicht immer gewährleistet war. Die Neuregelung soll Frauen einen "Schutzraum" bieten, um den Verlust zu verarbeiten, so die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion Silvia Breher, wie LTO berichtet. Die Tagesschau hebt hervor, dass diese Gesetzesänderung das Ergebnis einer dreijährigen Kampagne von Natascha Sagorski ist, die selbst eine Fehlgeburt erlitten hat und eine Petition mit über 70.000 Unterschriften initiierte.

Die Neuregelung gilt auch für selbstständig tätige Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, wie die Zeit berichtet. Soldatinnen und Beamtinnen können sich ebenfalls auf die neuen Mutterschutzfristen berufen. Privat versicherte Selbstständige sind jedoch zunächst ausgenommen. Ein Entschließungsantrag von Union, SPD und Grünen fordert die Bundesregierung auf, zeitnah eine Lösung für diese Gruppe zu finden, so die Zeit. Laut Gesetzentwurf können Frauen trotz Fehlgeburt ab der 13. Woche arbeiten, wenn sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären, wie die Zeit berichtet.

Wie viele Frauen jährlich von der Neuregelung profitieren werden, ist unklar. Es gibt keine offiziellen Statistiken zur Anzahl der Fehlgeburten oder der Inanspruchnahme von Mutterschutz, wie die Zeit berichtet. Das Familienministerium schätzt jedoch unter Berufung auf das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT), dass jährlich etwa 90.000 Fehlgeburten stattfinden, davon etwa 6.000 zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Wie der MDR berichtet, könnte die Gesetzesänderung noch vor der Bundestagswahl im Februar beschlossen werden. Die Grünen-Politikerin Franziska Krumwiede-Steiner geht davon aus, dass jede dritte Frau in Deutschland von einer Fehlgeburt betroffen ist, wie die Zeit berichtet.

Verwendete Quellen:

https://www.zeit.de/news/2025-01/30/mutterschutz-soll-kuenftig-auch-bei-fehlgeburten-greifen

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bundestag-mutterschutz-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/mutterschutz-fehlgeburt-gesetz-bundestag-beschluss-100.html

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundestag-einigung-cdu-spd-fdp-gruene-mutterschutz-fehlgeburt

https://www.aok.de/pp/gg/update/mutterschutz-soll-kuenftig-auch-bei-fehlgeburt-greifen/

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/fehlgeburten-mutterschutz-anspruch-freistellung-100.html

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