Die Debatte um das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz und die damit verbundenen Einschränkungen beim Familiennachzug für Geflüchtete mit eingeschränktem Schutzstatus hat im Bundestag hohe Wellen geschlagen. Wie die FAZ berichtet, plant die Union, den Entwurf am Freitag, den 31. Januar, zur Abstimmung zu stellen. Kern des Gesetzes ist die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, häufig Kriegsflüchtlinge beispielsweise aus Syrien. Die FAZ meldet weiter, dass die SPD verfassungsrechtliche Bedenken hat und einen möglichen Gang nach Karlsruhe nicht ausschließt. SPD-Generalsekretär Matthias Miersch erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, die von der Union angestrebten Verschärfungen müssten in Teilen „absolut verfassungsrechtlich geprüft werden“. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz äußerte sich kritisch zu den Plänen der Union und bezweifelte die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Gesetzes.
Wie die Tagesschau berichtet, fand ein Antrag der Union zur Verschärfung der Migrationspolitik, der unter anderem umfassende Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen fordert, mit Unterstützung der AfD und FDP eine Mehrheit im Bundestag. Ein zweiter Antrag der Union mit weiteren Verschärfungen wurde hingegen abgelehnt. Unionsfraktionschef Friedrich Merz bedauerte die Zustimmung der AfD und bot SPD und Grünen neue Verhandlungen an. Die Tagesschau zitiert Merz mit den Worten: „Wenn es hier heute eine solche Mehrheit gegeben hat, dann bedaure ich das.“
Die Frankfurter Rundschau berichtet, dass die AfD ihre Zustimmung zum Zustrombegrenzungsgesetz signalisiert hat. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, erklärte, das Gesetz sei „natürlich klar auf unserer Linie“. Die FR berichtet außerdem über Kritik aus den Reihen der CDU an der Strategie von Parteichef Merz. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther kritisierte die Pläne und erklärte, es gebe „keine Notwendigkeit, jetzt so kurz vor der Wahl noch Gesetzesänderungen im Bundestag durchzupeitschen“. Er kündigte zudem an, einer Verschärfung im Bundesrat nicht zuzustimmen, sollte das Gesetz nur mit Hilfe der AfD durch den Bundestag kommen.
Wie der Bundestag auf seiner Webseite dokumentiert, wurden bereits im Oktober 2024 zwei Gesetzentwürfe der Koalition zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems sowie zur Terrorismusbekämpfung angenommen. Der zweite Teil zur Terrorismusbekämpfung wurde jedoch vom Bundesrat abgelehnt. In der Debatte um das Sicherheitspaket verteidigten Redner von SPD und Grünen die Regierungsvorschläge, während Union und AfD die Regelungen für wirkungslos hielten.
Verwendete Quellen: