Die Zahl der Klagen von Fluggästen gegen Airlines wegen Flugverspätungen und -ausfällen hat ein neues Hoch erreicht. Wie die Zeit unter Berufung auf eine Meldung der DPA berichtet, verzeichneten die Amtsgerichte an den Standorten größerer deutscher Flughäfen im Jahr 2024 rund 131.000 Klagen – ein Anstieg von etwa 6.000 im Vergleich zum Vorjahr. Am Amtsgericht Köln, dem juristischen Firmensitz der Lufthansa, gingen sogar knapp 41.300 Verfahren ein, ein Plus von 11 Prozent. Es folgen Frankfurt/Main mit rund 16.000 Fällen (2023: etwa 15.000) und Königs Wusterhausen, zuständig für den BER, mit knapp 15.500 Fällen (2023: knapp 14.000).
Auch in Baden-Württemberg zeigt sich dieser Trend. Wie die Zeit ebenfalls mitteilt, zählte das für den Flughafen Stuttgart zuständige Amtsgericht Nürtingen 3.881 Klagen im Jahr 2024. In Bühl, zuständig für den Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden, waren es 1.584. Das baden-württembergische Justizministerium reagierte auf den Anstieg mit personeller Verstärkung der Gerichte in Nürtingen und Bühl. Zusätzlich setzt Justizministerin Marion Gentges (CDU) auf den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI), um Verfahren zukünftig schneller und effizienter abzuwickeln, wie ein Sprecher des Ministeriums erklärte.
Die Fluggäste fordern in den meisten Fällen Entschädigungen für ausgefallene oder verspätete Flüge, teilweise geht es auch um Reiseverträge. Fluggäste oder entsprechende Portale haben laut Justiz die Wahl, ob sie am Sitz der Fluggesellschaft oder am Abflugort klagen. Die Gerichte vermuten einen Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Klagen und der wiedererwachten Reiselust nach der Corona-Pandemie.
Neben der Möglichkeit, direkt vor Gericht zu ziehen, bieten sich Fluggästen verschiedene Wege zur Durchsetzung ihrer Ansprüche. So gibt es spezialisierte Portale wie flug-verspaetet.de und flugrecht.de, die Passagiere bei der Geltendmachung ihrer Rechte unterstützen. Diese Portale übernehmen die Kommunikation mit den Airlines und klagen die Entschädigung gegebenenfalls ein. Die ARAG Versicherung weist in ihrem Artikel auf die Fluggastrechteverordnung hin und erläutert die Ansprüche bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen. Auch die Kanzlei Irion informiert auf ihrer Website über die Rechte der Fluggäste, insbesondere über die Möglichkeit, bei langen Verspätungen oder Flugausfällen selbst einen Ersatzflug zu buchen und die Kosten von der Airline erstattet zu bekommen. Die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz bietet ebenfalls eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung.
Besserfliegen.com betont, dass Fluggäste nicht nur bei Verspätungen und Annullierungen, sondern auch bei anderen Problemen wie Gepäckverlust oder verpasstem Anschlussflug Rechte haben. Die Website bietet Informationen zu den verschiedenen Entschädigungsmöglichkeiten und gibt Tipps, wie man seine Ansprüche am besten durchsetzt.