Die Zahl der Klagen aufgrund von Flugverspätungen und -ausfällen in Bayern steigt kontinuierlich an. Wie die Süddeutsche Zeitung einer Meldung der dpa entnahm, gingen im Jahr 2024 über 19.000 Entschädigungsklagen bei bayerischen Amtsgerichten ein. Allein am Amtsgericht Erding, zuständig für den Flughafen München, wurden 13.335 Fälle verzeichnet. Die Amtsgerichte Nürnberg und Memmingen, zuständig für die gleichnamigen Flughäfen, registrierten 3.655 bzw. 2.161 Fälle. Damit liegt Erding deutschlandweit auf Platz vier der meistbelasteten Gerichte in dieser Sache, wie die Zeit basierend auf einer dpa-Meldung berichtete. Drei von vier Zivilprozessen in Erding betrafen laut Zeit im Jahr 2024 Fluggastklagen oder andere Reiseangelegenheiten.
Der Deutsche Richterbund, dessen Meldung von der Zeit wiedergegeben wurde, kommentiert die Situation mit den Worten: „Die Zahl der Entschädigungsklagen gegen Fluglinien wegen verspäteter oder stornierter Flugreisen klettert von Rekord zu Rekord. Die zuständigen Amtsgerichte kommen mit der Erledigung der Fälle kaum noch hinterher.“
Der VerbraucherService Bayern informiert auf seiner Webseite über die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen und Ausfällen. Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt die Ansprüche auf Ersatzbeförderung, Betreuungsleistungen und Entschädigung. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden besteht ein Anspruch auf Entschädigung, deren Höhe sich nach der Flugstrecke richtet. Ab fünf Stunden Verspätung können Fluggäste die Reise abbrechen und die Ticketkosten zurückfordern. Bei Flugannullierungen haben Passagiere die Wahl zwischen Umbuchung auf einen anderen Flug oder Stornierung mit voller Rückerstattung des Ticketpreises.
Auch der Reiseservice Bayern (RSB) weist auf die Rechte der Fluggäste hin und verweist auf die EU-Verordnung 261/2004. Für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen empfiehlt der RSB die Nutzung von Online-Formularen der Fluggesellschaften oder die Inanspruchnahme von Entschädigungsrechnern. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Entschädigungszahlungen für dienstliche Reisen gemäß 5 VV BayRKG für dienstliche Zwecke zu verwenden sind.
Das Bundesjustizamt (BfJ) bietet eine Schlichtungsstelle Luftverkehr an, die bei Streitigkeiten zwischen Flugreisenden und Fluggesellschaften vermittelt. Diese Schlichtungsstelle kann für Zahlungsansprüche wegen Überbuchung, Flugausfall, Verspätung, Gepäckschäden etc. angerufen werden. Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren ist, dass die Ansprüche zunächst direkt gegenüber der Fluggesellschaft geltend gemacht wurden und eine zweimonatige Wartefrist verstrichen ist. Viele Fluggesellschaften sind der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) angeschlossen.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-01/31/klagen-gegen-airlines-tausende-verfahren-in-bayern
https://www.sueddeutsche.de/bayern/flugverspaetungen-klagen-gegen-airlines-tausende-verfahren-in-bayern-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250131-930-361098
https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/verbraucherrecht/verspaetungen-und-ausfaelle-ihre-rechte-im-flugverkehr
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/Schlichtungsstellen/Luftverkehr/Luftverkehr_node.html