Das Kirchenasyl bleibt ein relevantes Thema in Hessen. Wie die Zeit unter Berufung auf eine Meldung der dpa berichtet, fanden im Jahr 2024 dutzende Flüchtlinge in hessischen Kirchengemeinden Schutz. Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) gewährte in 44 Fällen Kirchenasyl, hauptsächlich an Menschen aus Syrien und Äthiopien. Als Gründe nannte die EKKW die dringenden humanitären Situationen der Asylsuchenden und deren individuelle Erfahrungen in ihren Herkunftsländern. Die meisten Fälle betrafen sogenannte Dublin-Fälle, bei denen die Abschiebung in andere europäische Länder, vor allem Bulgarien und Kroatien, drohte. Die EKKW betonte, dass der Aufenthalt der betreffenden Personen dem Bundesamt für Migration und Flucht mitgeteilt wird.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) erwartete ähnliche Zahlen wie im Vorjahr 2023, in dem sie 167 Menschen Kirchenasyl gewährte. Auch im Bistum Fulda suchten 2024 mehrheitlich Menschen aus Syrien Kirchenasyl, insbesondere wenn ihnen die Abschiebung in ein Ersteinreiseland mit „systemischen Mängeln“ drohte. Das Bistum Limburg gewährte 15 Menschen aus Syrien, Afghanistan, der Türkei, Somalia und Äthiopien Kirchenasyl. Im Bistum Mainz gab es hingegen keinen Fall von Kirchenasyl.
Wie der Spiegel berichtet, drängte Hessen auf ein neues Vorgehen beim Kirchenasyl, da die Zahl der Fälle gestiegen sei und vermehrt Personen in Hessen untergebracht würden, die nicht in die Zuständigkeit der hessischen Ausländerbehörden fallen. Im September 2024 seien 13 Prozent der Abschiebungen aus Hessen aufgrund von Kirchenasyl gescheitert. Auch die Evangelische Zeitung berichtete über Hessens Forderung nach einem gemeinsamen Vorgehen der Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen wurden, laut Spiegel, in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 wegen des Kirchenasyls 287 Rückführungsflüge storniert.
Andreas Lipsch, Interkultureller Beauftragter der EKHN, beschreibt in einem Artikel auf menschen-wie-wir.ekhn.de die Herausforderungen des Kirchenasyls im Kontext des Dublin-Verfahrens und die restriktive Praxis des BAMF bei der Anerkennung von Härtefällen. Er argumentiert, dass Kirchengemeinden in Fällen, in denen Menschenrechte verletzt werden, aus staatsbürgerlicher Pflicht handeln und das Kirchenasyl aufrechterhalten. Lipsch bezeichnet das Kirchenasyl als "Zivilen Menschenrechtsgehorsam".
https://www.zeit.de/news/2025-01/25/dutzende-fluechtlinge-finden-kirchenasyl-in-hessen
https://www.spiegel.de/panorama/vorstoss-beim-kirchenasyl-a-e938f30e-a530-40b9-8ca7-9bbca807ff26
https://menschen-wie-wir.ekhn.de/startseite/einzelansicht/news/ziviler-menschenrechtsgehorsam-kirchenasyl-in-finsteren-zeiten.html
https://www.evangelische-zeitung.de/bericht-hessen-fordert-neues-vorgehen-beim-kirchenasyl