30.1.2025
Wahlrechtsreform 2025: Das Ende des Stimmensplittings?
Änderungen im Wahlrecht zur Bundestagswahl 2025: Stimmensplitting und seine Bedeutung

Änderungen im Wahlrecht zur Bundestagswahl 2025: Stimmensplitting und seine Bedeutung

Das Wahlrecht zur Bundestagswahl 2025 wurde reformiert und bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die das Stimmensplitting betreffen. Wie die Tagesschau berichtet, wird der Bundestag auf 630 Abgeordnete verkleinert. Überhang- und Ausgleichsmandate fallen weg. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Bedeutung des Stimmensplittings.

Bisher konnten Wähler ihre Erst- und Zweitstimme unabhängig voneinander vergeben. Die Erststimme wählt den Direktkandidaten im Wahlkreis, die Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Wie die Bundesregierung erklärt, entscheidet die Zweitstimme über die Sitzverteilung im Bundestag. Das Stimmensplitting, also die Vergabe von Erst- und Zweitstimme an unterschiedliche Parteien, war in der Vergangenheit möglich und wurde auch genutzt. Wie die Tagesschau berichtet, machten 2021 knapp 25 Prozent der Wählenden davon Gebrauch.

Die Wahlrechtsreform führt jedoch das Prinzip der Zweitstimmendeckung ein. Wie der SWR und die Bundesregierung erläutern, zählen Direktmandate, die über die Erststimme gewonnen wurden, nur, wenn sie durch das Zweitstimmenergebnis der jeweiligen Partei gedeckt sind. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, fallen die Direktmandate mit den geringsten Erststimmen weg. Wie der SWR in einem Beispiel erklärt, würde ein Kandidat, der zwar seinen Wahlkreis direkt gewinnt, aber zu den Kandidaten seiner Partei mit den schlechtesten Erststimmen gehört, bei ungenügend Zweitstimmen für seine Partei seinen Sitz verlieren.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Reform im Juli 2024 größtenteils bestätigt, wie der SWR berichtet. Die Richter argumentierten, dass Wahlkreisabgeordnete Vertreter des ganzen Volkes und nicht nur ihres Wahlkreises seien. Die Zweitstimmendeckung stelle sicher, dass die Sitzverteilung dem Wahlergebnis für die Partei entspreche. Die Grundmandatsklausel, die es Parteien ermöglicht, trotz Verfehlung der Fünf-Prozent-Hürde bei mindestens drei Direktmandaten in den Bundestag einzuziehen, bleibt bestehen, wie die Tagesschau und der SWR berichten.

Die FAZ analysiert die Auswirkungen der Reform auf das Wahlverhalten. Die Bedeutung der Zweitstimme wird durch die Reform gestärkt. Es wird erwartet, dass weniger Wähler ihre Stimmen splitten werden, um den Einzug ihres bevorzugten Direktkandidaten zu sichern. Die Zeit der großen Zweitstimmenkampagnen könnte damit passé sein.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie auf der Webseite des Bundestages.

Verwendete Quellen:

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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