19.10.2024
Wolf im Murgtal: Herausforderungen und rechtliche Rahmenbedingungen
Wilde Tiere: Auffälliger Wolf muss keinen Abschuss befürchten

Wilde Tiere: Auffälliger Wolf muss keinen Abschuss befürchten

Im Murgtal sorgt ein Wolf für Aufregung, nachdem er in den letzten Monaten mehrfach Nutztiere gerissen hat. Trotz dieser Vorfälle muss der Wolf, der die wissenschaftliche Bezeichnung „GW852m“ trägt, nicht befürchten, abgeschossen zu werden. Dies ist auf die derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen, die sehr strenge Kriterien für einen Abschuss festlegen.

Hintergrund der Situation

Vor einem Monat kam es in der Gemeinde Forbach im Kreis Rastatt zu einem weiteren Riss eines Schafes. Der Wolf ist bereits als Wiederholungstäter bekannt, da er in der Vergangenheit mehrfach Schafe und Ziegen gerissen hat. Behördenvertreter betonen jedoch, dass die Voraussetzungen für einen Abschuss nicht gegeben sind. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist ein Abschuss nur möglich, wenn das Tier innerhalb eines kurzen Zeitraums und in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mindestens zweimal einen Herdenschutz überwunden hat. Im aktuellen Fall gab es beim Riss am 25. Juli keinen ausreichenden Herdenschutz, was die rechtlichen Grundlagen für einen Abschuss untergräbt.

Untersuchungen und Nachweise

Derzeit ist unklar, ob der Wolf „GW852m“ für die Risse von sechs Schafen in derselben Region verantwortlich ist. Zusätzlich wurden vier Tiere verletzt. Die Tierkörper werden von Experten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt untersucht, während das Senckenberg Zentrum für Wildtiergenetik genetische Analysen durchführt. Das Umweltministerium hat erklärt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sicher ausgeschlossen oder bestätigt werden kann, dass der Wolf der Verursacher ist.

Der Wolf im Nordschwarzwald

Der Wolfsrüde „GW852m“ ist seit 2017 im Nordschwarzwald ansässig. Die Region ist Teil eines Fördergebiets für Wolfsprävention, in dem Tierhalter Unterstützung beim Bau von Weidezäunen und der Anschaffung von Herdenschutzhunden erhalten. Der Wolf hat bereits mehrfach Schafe und Ziegen in Forbach gerissen, was zu intensiven Diskussionen über mögliche Abschussmaßnahmen geführt hat.

Rechtliche Rahmenbedingungen für einen Abschuss

In Baden-Württemberg ist ein Abschuss bei besonders auffälligen Wölfen unter strengen Bedingungen möglich. Ein Tier muss zeitnah wiederholt zuschlagen und als „schadstiftender Wolf“ klassifiziert werden. Laut dem Managementplan für Wölfe im Land ist eine Entnahme jedoch nur dann möglich, wenn zuvor zumutbare Alternativen, wie ein effektiver Herdenschutz, implementiert wurden. Tötet oder verletzt ein Wolf mehrfach Nutztiere und überwindet dabei mindestens zweimal und in engem zeitlichen Abstand einen Herdenschutz, kann er unter bestimmten Bedingungen von autorisierten Personen abgeschossen werden.

Öffentliche Reaktionen und Diskussionen

Die öffentliche Diskussion über den Wolf und den Umgang mit ihm ist in den letzten Jahren intensiver geworden. Während Naturschützer den Wolf als wichtigen Bestandteil des Ökosystems betrachten, äußern Landwirte und Weidetierhalter Besorgnis über die Sicherheit ihrer Tiere. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland mehr als 4.300 Nutztiere durch Wolfsübergriffe verletzt oder getötet, was zu einem Anstieg der Forderungen nach einer Lockerung der Schutzmaßnahmen geführt hat.

Fazit

Der Fall des auffälligen Wolfes „GW852m“ im Murgtal verdeutlicht die komplexen Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren in Deutschland. Während gesetzliche Bestimmungen den Schutz von Wölfen sichern, stehen sie im Widerspruch zu den Interessen der Tierhaltern, die um ihre Nutztiere fürchten. Die Diskussion über den Wolf wird voraussichtlich weiterhin ein zentrales Thema in der deutschen Naturschutz- und Agrarpolitik bleiben.

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