31.1.2025
Zustrombegrenzungsgesetz: Scharfe Kritik am geplanten Familiennachzugstop
Zustrombegrenzungsgesetz: Familiennachzug im Fokus

Zustrombegrenzungsgesetz: Familiennachzug im Fokus

Die Debatte um das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“ der Union hat den Bundestag erreicht und sorgt für heftige Diskussionen, insbesondere im Hinblick auf den Familiennachzug. Wie die Tagesschau berichtet, sieht der Entwurf drei wesentliche Punkte vor: die erneute Festschreibung der „Begrenzung“ des Zuzugs von Ausländern im Aufenthaltsgesetz, die Einstellung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige und die Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen.

Der Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige, also Menschen, die zwar keinen Asylstatus erhalten, aber dennoch in Deutschland bleiben dürfen, soll laut dem Gesetzentwurf komplett eingestellt werden. Wie die FAZ in ihrem Liveticker zur Bundestagswahl berichtet, war der Familiennachzug für diese Gruppe bereits zwischen 2016 und 2018 ausgesetzt. Seit 2018 dürfen monatlich 1000 Visa an Familienangehörige von Schutzbedürftigen ausgestellt werden. Die Union argumentiert, dass der Familiennachzug ein Anreiz für Migration darstellt. Kritiker, wie die Kirchen, betonen hingegen die Bedeutung des Familienlebens, wie ebenfalls in der FAZ zu lesen ist.

Die FAZ berichtet weiter, dass eine Annahme des Gesetzentwurfs im Bundestag als wahrscheinlich gilt, da neben der Union auch AfD, FDP und BSW ihre Zustimmung signalisiert haben. Diese Parteien verfügen zusammen über eine Mehrheit im Bundestag. Die SPD behält sich laut der Tagesschau einen Gang nach Karlsruhe vor, sollte das Gesetz verabschiedet werden. Bundeskanzler Olaf Scholz äußerte bereits verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere bezüglich der Aussetzung des Familiennachzugs. Auch Amnesty International kritisiert den Entwurf scharf und bezeichnet ihn als völkerrechtswidrig, da das Auseinanderreißen von Familien gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße, wie in einer Pressemitteilung der Organisation zu lesen ist.

Die Bundespolizei soll laut dem Gesetzentwurf künftig selbst „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ einleiten dürfen, wie der Bundestag auf seiner Webseite berichtet. Damit ist gemeint, dass Bundespolizisten beispielsweise an Bahnhöfen die Inhaftierung von ausreisepflichtigen Personen beantragen können. Bisher musste die Bundespolizei solche Fälle an die Landespolizei übergeben. Die Union argumentiert, dass die Landespolizei die betroffenen Personen in der Regel nicht inhaftiert, sondern zu einer Erstaufnahmestelle schickt.

Die Chancen des Gesetzentwurfs im Bundesrat stehen laut The Pioneer eher schlecht. Die Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer und die formale Notwendigkeit der Zustimmung des Bundesrats aufgrund des Eingriffs in die Hoheitsrechte der Länder erschweren die Verabschiedung. Sollten Bundestag und Bundesrat zustimmen, könnte der Bundespräsident das Gesetz noch prüfen und gegebenenfalls sein Veto einlegen.

Verwendete Quellen:

https://www.faz.net/aktuell/politik/bundestagswahl/liveticker-zur-bundestagswahl-2025-worum-geht-es-heute-im-bundestag-genau-faz-110093143.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faq-abstimmung-bundestag-merz-gesetzentwurf-100.html

https://www.amnesty.de/pressemitteilung/deutschland-zustrombegrenzungsgesetz-menschenrechte-asyl-migration

https://www.thepioneer.de/originals/others/articles/zustrombegrenzungsgesetz-ein-antrag-der-aneckt

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