16.10.2024
Achtung vor gefälschten Steuerbescheiden: Mehrere Bundesländer warnen vor neuer Betrugsmasche

Kriminalität: Mehrere Bundesländer warnen vor gefälschten Steuerbescheiden

In den letzten Wochen häufen sich in Deutschland die Fälle von gefälschten Steuerbescheiden. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, warnen die Landesämter für Finanzen in mehreren Bundesländern vor dieser neuen Betrugsmasche. Demnach werden die Empfänger*innen in den Schreiben dazu aufgefordert, kurzfristig Einkommenssteuer nachzuzahlen.

Besonders dreist: Die Betrüger*innen geben sich als offizielle Stellen aus und versenden die gefälschten Bescheide per Post. Um den Betrug glaubhaft zu machen, werden die Empfänger*innen aufgefordert, die geforderte Steuernachzahlung per Überweisung zu begleichen. Das Geld landet dann jedoch nicht bei den Behörden, sondern auf den Konten der Kriminellen.

Die Masche ist bereits in mehreren Bundesländern aufgetaucht, darunter Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Das Landesamt in Hannover warnt: „Bitte seien Sie wachsam, wenn Sie nicht mit einem Steuerbescheid rechnen und einen derartigen Brief erhalten.“

Woran lassen sich die gefälschten Bescheide erkennen?

Es gibt einige Merkmale, an denen sich die gefälschten Schreiben erkennen lassen. So werden als Absender häufig die jeweiligen Finanzämter mit fehlerhafter Anschrift oder die „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ angegeben. Diese Bezeichnung existiert jedoch nicht, wie das Landesamt für Steuern und Finanzen in Sachsen klarstellt.

Zudem sollten Betroffene die angegebenen Telefon- und Faxnummern genau prüfen. Oftmals passen diese nicht zum angegebenen Ort. Das Landesamt in Rheinland-Pfalz rät: „Es empfiehlt sich zum Beispiel, die Steuernummern, die Angaben zum Finanzamt oder die äußere Aufmachung des Bescheids mit vorherigen Bescheiden zu vergleichen.“

Weitere Indizien für einen gefälschten Steuerbescheid sind falsche Internetseiten, fehlende Rechtsbehelfsbelehrungen oder ungewöhnliche Kontoverbindungen. Die Zahlungsadresse sollte in jedem Fall mit der Bankverbindung der jeweiligen Steuerverwaltung übereinstimmen.

Was tun bei Verdacht auf Betrug?

Sollten Sie Zweifel an der Echtheit eines Steuerbescheids haben, wenden Sie sich umgehend an Ihr zuständiges Finanzamt. Im Zweifelsfall sollten Sie keinesfalls eine Überweisung tätigen. Bei begründetem Verdacht auf Betrug erstatten Sie bitte Anzeige bei der Polizei.

Quelle: dpa-AFX

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