October 5, 2024
Antrag auf Aufhebung der Sperre für Kurznachrichtendienst X in Brasilien

Der Kurznachrichtendienst X, der bis vor kurzem noch unter dem Namen Twitter bekannt war, hat in Brasilien einen Antrag auf Aufhebung der seit Ende August geltenden Sperre gestellt. Wie der Fernsehsender TV Globo unter Berufung auf die Anwälte des Unternehmens berichtete, habe X alle offenen Geldstrafen in Höhe von umgerechnet 4,77 Millionen Euro beglichen. Damit seien die vom Bundesrichter Alexandre de Moraes gestellten Bedingungen erfüllt, so die Anwälte.

Die Sperre wurde verhängt, nachdem X mehrfach gerichtliche Vorgaben missachtet hatte. So hatte das Unternehmen eine Frist zur Benennung eines rechtlichen Vertreters in Brasilien verstreichen lassen und sich geweigert, Konten von Nutzern zu sperren, die im Verdacht stehen, Falschinformationen und Verschwörungserzählungen zu verbreiten. Gegen neun dieser Nutzer ermittelt der Oberste Gerichtshof (STF) bereits. X sperrte die Konten schließlich und ernannte eine Rechtsvertreterin, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtet. Zudem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 2,98 Millionen Euro von den Bankkonten der Musk-Unternehmen X und Starlink eingezogen.

Dennoch lehnte der Oberste Gerichtshof den ersten Antrag auf Aufhebung der Sperre ab. Grund dafür waren weitere offene Geldstrafen. So musste X 1,65 Millionen Euro zahlen, da das Unternehmen die gerichtlich angeordnete Stilllegung für zwei Tage nicht respektiert hatte. Hinzu kam eine Geldstrafe von knapp 50.000 Euro, die die Rechtsvertreterin des Unternehmens begleichen musste. Bei der bereits eingezogenen Geldstrafe fehlte zudem noch das Einverständnis für die Überweisung.

X-Chef Elon Musk hatte die Entscheidung des Gerichts im August scharf kritisiert und Moraes als „bösen Diktator“ bezeichnet. Er warf dem Richter vor, die Meinungsfreiheit anzugreifen. Musk, der sich selbst als „Absolutist der Meinungsfreiheit“ bezeichnet, steht seit Langem im Konflikt mit Behörden und Gerichten, die ihm vorwerfen, zu wenig gegen Hassrede und Desinformation auf seiner Plattform zu unternehmen. Ob die erneute Bezahlung der Geldstrafen zu einer Aufhebung der Sperre führt, ist noch unklar.

Quelle: dpa

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