Qualitätsvertrag Geburtshilfe Marburg AOK
Qualitätsvertrag Geburtshilfe Marburg AOK
Die AOK Hessen hat sich dem Qualitätsvertrag für Geburtshilfe am Uniklinikum Marburg (UKGM) angeschlossen, wie die Zeit unter Berufung auf eine Meldung der dpa berichtete. Dieser Vertrag, der ursprünglich von der Techniker Krankenkasse und der Barmer mit den Asklepios- und Rhön-Kliniken entwickelt, aber zunächst nur für beide UKGM-Standorte, also Marburg und Gießen, mit den beiden letztgenannten Kliniken abgeschlossen wurde, sieht eine umfassendere Betreuung von Schwangeren vor. Der Vertrag beginnt mit der Anmeldung in der Klinik und begleitet die Frauen bis zu sechs Monate nach der Geburt.
Zu den Leistungen gehören individuelle Aufnahmegespräche, Hebammensprechstunden, eine engmaschige Blutdruckkontrolle und der Zugang zu einer App, die der Prävention von Geburtsangst und postnatalen Depressionen dienen soll. Ziel ist es, die Anzahl der Interventionen während der Geburt und der Kaiserschnitte – außer in medizinisch notwendigen Fällen – zu reduzieren. Außerdem sollen die Stillraten erhöht und die Mutter-Kind-Bindung gestärkt werden.
Wie die Zeit weiter ausführt, soll das aus der klinischen Hebammenarbeit entwickelte Konzept werdenden Eltern helfen, Vertrauen in den Geburtsprozess aufzubauen. Uli Kopf-Löchel, leitende Hebamme am UKGM Marburg, wird mit den Worten zitiert: «Die Eltern erhalten die Möglichkeit, Vertrauen aufzubauen und die Kontrolle in der manchmal sehr emotionalisierenden Situation der Geburt zu behalten.» (Quelle: Zeit/dpa)
Der Qualitätsvertrag stellt eine Ergänzung zur bestehenden Betreuung durch niedergelassene Frauenärztinnen und -ärzte sowie Hebammen dar. Diese sollen weiterhin die primäre Betreuung der Schwangeren übernehmen und Geburtsvorbereitungskurse anbieten. Der Vertrag versteht sich als Zusatzangebot zur Verbesserung der sektorübergreifenden Versorgung.
Verfügungen und Vollmachten im Zusammenhang mit medizinischen Entscheidungen, wie sie beispielsweise die AOK allgemein auf ihrer Website erläutert, gewinnen im Kontext der Geburtshilfe an Bedeutung. Schwangere können durch eine Vorsorgevollmacht festlegen, wer im Falle ihrer Entscheidungsunfähigkeit ihre Interessen vertritt. Zusätzlich kann eine Patientenverfügung erstellt werden, die die medizinischen Wünsche der Schwangeren im Falle ihrer Handlungsunfähigkeit dokumentiert. (Quelle: AOK)
Quellen
* https://www.zeit.de/news/2025-02/16/bessere-geburtshilfe-in-marburg-auch-aok-schliesst-vertrag
* https://www.aok.de/pk/dokumente-vollmachten-patientenrechte/verfuegungen-vollmachten/
* https://digam.net/document.php?dok=3477
* https://germany.info/blob/2242018/6e9819bca48d9acc87bc22fbf0826e24/geburtsanzeige-zweisprachig-data.pdf
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.