Nordrhein-Westfalen ebnet den Weg für die Einrichtung weiterer Waffenverbotszonen. Wie die Zeit basierend auf einer Meldung der dpa berichtet, haben Bonn, Hamm, Münster und Bielefeld die Einrichtung solcher Zonen beantragt. Innerhalb dieser Zonen ist es der Polizei gestattet, Personen ohne konkreten Verdacht zu kontrollieren und gefährliche Gegenstände wie Messer zu beschlagnahmen. Diese Entwicklung folgt auf eine Änderung der Bundesgesetze nach dem Messeranschlag von Solingen, die eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen in NRW erforderlich machte (Zeit, 18.02.2025).
Die Anträge der vier Städte waren zunächst in der Warteschleife, doch nun kann das zuständige Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD NRW) über die Einrichtung entscheiden. Laut Zeitungsmeldung sollen die Waffenverbotszonen in Bonn und Münster rund um die Hauptbahnhöfe eingerichtet werden. In Bielefeld ist eine Zone sowohl um den Bahnhof als auch in weiten Teilen der Innenstadt geplant. Hamm plant eine zweite Waffenverbotszone, ebenfalls am Bahnhof (Zeit, 18.02.2025).
Köln und Düsseldorf führten Ende 2021 die ersten Waffenverbotszonen an Ausgehmeilen ein. In Köln kam im Juni 2024 der Wiener Platz im Stadtteil Mülheim hinzu (Polizei Köln). Wie die Polizei NRW auf ihrer Internetseite erläutert, trat die Verordnung für Waffenverbotszonen bereits am 21. Dezember 2021 in Kraft. Das LZPD NRW prüft die Voraussetzungen für die Einrichtung einer solchen Zone auf Vorschlag der örtlich zuständigen Polizeibehörde (Polizei NRW).
Die Verschärfung des bundesdeutschen Waffenrechts durch die Ampelkoalition nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Messeranschlag von Solingen machte eine Anpassung der NRW-Verordnung notwendig. Die neue Regelung, die unter anderem Kriterien für die Einrichtung einer Waffenverbotszone festlegt, trat in der vergangenen Woche in Kraft. So müssen in dem Gebiet wiederholt Straftaten mit Messern stattgefunden haben oder die Gefahr solcher Taten bestehen (Zeit, 18.02.2025). Wie im SGV §2 festgelegt, prüft das LZPD NRW die Voraussetzungen (Recht NRW SGV §2). Das Innenministerium Nordrhein-Westfalens hatte bereits Ende 2021 die Einrichtung von Waffenverbotszonen in Köln und Düsseldorf auf den Weg gebracht (Land NRW).
Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-02/18/weg-frei-fuer-weitere-waffenverbotszonen-in-nrw
https://internetwache.polizei.nrw/ich-moechte-mich-informieren/waffenverbotszonen-in-nrw
https://koeln.polizei.nrw/artikel/waffenverbotszonen
https://www.land.nrw/pressemitteilung/koeln-und-duesseldorf-innenministerium-bringt-waffenverbotszonen-auf-den-weg
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=1&menu=1&bes_id=47387&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=533897