19.2.2025
GEG im Wandel: Streit um Heizungsgesetz und geplante Änderungen
Gebäudeenergiegesetz: Was ändert sich?

Gebäudeenergiegesetz: Was ändert sich?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich oft als "Heizungsgesetz" bezeichnet, sorgt weiterhin für Diskussionen. Seit Anfang 2024 ist die Novelle des GEG in Kraft, die unter anderem vorschreibt, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen (bundesregierung.de). Wie die Zeit unter Berufung auf die DPA berichtet, mehren sich die Stimmen für eine Überarbeitung des Gesetzes, insbesondere im Hinblick auf die kommende Legislaturperiode (zeit.de).

Die SPD plant einen "Praxischeck" des GEG, um es zu entbürokratisieren und verständlicher zu formulieren, wie die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Verena Hubertz erklärte (zeit.de). Auch Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sprach sich bereits für eine Vereinfachung des Gesetzes aus (zeit.de). Die Notwendigkeit einer Novellierung ergibt sich auch aus einer europäischen Richtlinie zur Gebäudeeffizienz (zeit.de).

Die Union fordert einen grundlegenden Kurswechsel. Andreas Jung, stellvertretender Vorsitzender der CDU und klima- und energiepolitische Sprecher der Unionsfraktion, will "den Rucksack der Überregulierung" abwerfen (zeit.de). Die Union setzt auf CO2-Bepreisung mit Sozialausgleich, Technologieoffenheit und verlässliche Förderung (zeit.de). Klimafreundliche Heizungen sollen weiterhin gefördert werden, jedoch ohne Ungleichheiten durch die Förderregeln (zeit.de).

Die FDP will am Prinzip der "Freiheit im Heizungskeller" festhalten und setzt auf den CO2-Zertifikatehandel (zeit.de). Das bestehende Heizungsgesetz soll auslaufen (zeit.de). Eine "Klimadividende" und die Senkung der Energiebesteuerung sollen die sozialen Kosten des Klimaschutzes abfedern (zeit.de). Ein Zwang zum Anschluss an Fernwärmenetze wird abgelehnt, Heizen mit Holz soll weiterhin möglich sein (zeit.de).

Die Grünen wollen ihren Kurs fortsetzen und die Unterstützung für klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen ausbauen (zeit.de). Ein Großteil der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung soll als Klimageld an Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen ausgezahlt werden (zeit.de).

Das GEG 2024 sieht vor, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen (bundesregierung.de). Die kommunale Wärmeplanung spielt eine zentrale Rolle (bbsr-geg.bund.de). Sie soll Hauseigentümern Klarheit darüber verschaffen, ob beispielsweise ein Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich ist (zeit.de). Für den Fall, dass eine Gas- oder Ölheizung irreparabel beschädigt ist, gibt es mehrjährige Übergangsfristen (zeit.de).

Kritik am GEG kommt unter anderem vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, der eine verständlichere und praxistauglichere Gestaltung fordert (zeit.de). Die komplexen Regelungen würden von vielen Verbrauchern als Zwang empfunden (zeit.de). Die Ziele der Bundesregierung beim Einbau neuer Wärmepumpen wurden 2024 verfehlt, jedoch verzeichnet die KfW seit Ende 2024 eine steigende Nachfrage nach staatlichen Förderungen (zeit.de).

Verwendete Quellen:

https://www.zeit.de/news/2025-02/19/was-wird-aus-dem-heizungsgesetz

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942

https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/GEGRegelungen/NeuregelungenGEG2024/GEG2024-node.html

https://www.dstgb.de/themen/energie/energiekrise/aktuelles/bundeskabinett-beschliesst-novelle-des-gebaeudeenergiegesetzes-geg/

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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