5.3.2025
Asylklagen in Sachsen: Deutlicher Anstieg bei Verwaltungsgerichten
Anstieg der Asylklagen an Sachsens Verwaltungsgerichten

Anstieg der Asylklagen an Sachsens Verwaltungsgerichten

Die Verwaltungsgerichte in Sachsen verzeichneten im Jahr 2024 einen deutlichen Anstieg der Asylklagen. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der DPA, berichtet, gingen 8.747 neue Klagen ein, ein Drittel mehr als die 5.703 Klagen im Vorjahr. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen gab bekannt, dass die meisten dieser Klagen in erster Instanz verhandelt wurden. Gleichzeitig konnten die Verwaltungsgerichte in Dresden, Chemnitz und Leipzig sowie das OVG insgesamt 6.504 Verfahren abschließen, fast 1.300 mehr als 2023. Ein Sprecher des OVG äußerte, dass „Eingänge und Erledigungen sehr deutlich zugenommen“ hätten und derzeit keine Anzeichen für eine Trendwende im Jahr 2025 erkennbar seien. Als einen möglichen Grund nannte er die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angekündigte Überprüfung von Anerkennungsbescheiden für Syrien. Die veränderte politische Situation in Syrien könnte zu zahlreichen Aufhebungsentscheidungen und in der Folge zu weiteren Klageverfahren führen.

Der Anstieg der Asylklagen beschränkt sich nicht nur auf Sachsen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, ergab eine Umfrage der "Deutschen Richterzeitung" bei den zuständigen Ministerien der Länder, dass die Fallzahlen bundesweit gestiegen sind. Fast 100.500 neue Hauptsacheverfahren bedeuten ein Plus von fast zwei Dritteln im Vergleich zu 2022. Dies wird auf die schnellere Bearbeitung von Asylverfahren durch das BAMF zurückgeführt. Abgelehnte Asylbewerber klagen gegen die Entscheidung der Behörde.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Asylklagen gestiegen, wie n-tv berichtet. Im Jahr 2024 gingen 2.647 Asylklagen bei den Verwaltungsgerichten ein, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren (2023: 1.593, 2022: 1.227). Die Bearbeitungszeit für ein Verfahren beträgt in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 11,8 Monate.

Die Bearbeitungszeiten in Sachsen haben sich 2024 nach einem Anstieg im Vorjahr wieder verkürzt und liegen im Durchschnitt bei 16,3 Monaten. Im Jahr 2023 betrug die Bearbeitungszeit gut 17 Monate. Wie die FAZ, ebenfalls unter Berufung auf die DPA, berichtet, liegt bundesweit nur Rheinland-Pfalz mit 5,4 Monaten unter der von der Ministerpräsidentenkonferenz im Herbst 2023 festgelegten Zielvorgabe von maximal sechs Monaten. Zwölf Bundesländer benötigen zwischen 10,9 Monaten und über zwei Jahren für die Bearbeitung von Hauptsacheverfahren.

In Sachsen blieben laut Zeit etwa 71 Prozent der Hauptsacheverfahren erfolglos, rund zwölf Prozent waren erfolgreich und rund 17 Prozent teilweise erfolgreich. In Eilverfahren lag die Erfolgsquote bei etwa 30 Prozent. Berufungen beim OVG blieben in den meisten Fällen (etwa 94 Prozent) erfolglos. Die meisten Klagen wurden von Menschen aus Venezuela (für die die BAMF-Außenstellen in Sachsen bundesweit zuständig sind), Syrien, Afghanistan und der Türkei eingereicht.

Der Sprecher des OVG bemerkte laut Zeit, dass die Zahl der Asyleingänge aus Syrien in den letzten Monaten zurückgegangen sei, da das BAMF seit dem Sturz des Assad-Regimes keine Entscheidungen mehr treffe. Er erwartet jedoch einen erneuten Anstieg der Eingänge bei den Verwaltungsgerichten, sobald das BAMF wieder Entscheidungen für Syrien trifft, da die Eingänge beim BAMF für Syrien nicht zurückgehen.

Quellen:

https://www.zeit.de/news/2025-03/05/deutlich-mehr-asylklagen-an-sachsens-verwaltungsgerichten

https://www.sueddeutsche.de/panorama/fluechtlinge-deutlich-mehr-asylklagen-an-sachsens-verwaltungsgerichten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250305-930-394032

https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/deutlich-mehr-asylklagen-an-sachsens-verwaltungsgerichten-110336154.html

https://www.n-tv.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/Mehr-Asylklagen-vor-Verwaltungsgerichten-in-MV-article25606739.html

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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