October 4, 2024
Balkonkraftwerke im Aufschwung: Verdopplung der Zahlen in Deutschland

Die Sonne auf dem Balkon: Zahl der Mini-Kraftwerke verdoppelt sich

Die Zahl der sogenannten Balkonkraftwerke, also kleiner Solaranlagen für den Balkon oder Garten, hat sich in Deutschland seit Jahresbeginn verdoppelt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, zählt das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur inzwischen 706.509 dieser „steckerfertigen Solaranlagen“ (Stand 2. Oktober). Das sind doppelt so viele wie noch zu Jahresbeginn.

Experten gehen davon aus, dass die tatsächliche Zahl der Balkonkraftwerke sogar noch höher liegen könnte. Grund dafür ist die Meldepflicht, die nicht immer eingehalten wird. So gibt es eine Frist von einem Monat für Nachmeldungen und es ist davon auszugehen, dass manche Anlagen trotz Pflicht schlichtweg nicht gemeldet werden.

Leistungssteigerung durch neue Regelungen

Die installierte Maximalleistung der Balkonkraftwerke liegt inzwischen bei über 600 Megawatt. Auch dieser Wert hat sich seit Jahresbeginn mehr als verdoppelt. Dies liegt unter anderem daran, dass inzwischen leistungsfähigere Anlagen installiert werden dürfen. Allein im dritten Quartal dieses Jahres wurden knapp 140.000 neue Anlagen mit einer Leistung von maximal 141 Megawatt in Betrieb genommen.

Vereinfachte Installation und sinkende Preise

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) rechnet mit einem anhaltenden Boom bei den Mini-Kraftwerken. „Der Gesetzgeber hat bürokratische Hemmnisse abgebaut, und die Preise der Solarsysteme sind weiter gesunken“, erklärte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig gegenüber der dpa.

Zusätzlich hat der Bundesrat vergangene Woche die Rechte von Mietern und Wohnungseigentümern gestärkt. „Das macht endlich den Weg frei für die Nutzung von Steckersolargeräten auf Balkonen, Terrassen und Dachgärten von Millionen Wohnungshaushalten in Deutschland“, so Körnig. Mieter haben demnach künftig einen Anspruch darauf, dass ihr Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft der Installation eines technisch sicheren Steckersolargerätes zustimmt.

Unterschiedliche Regelungen für Steckersolargeräte und Selbstbau-Sets

Der BSW weist jedoch darauf hin, dass die rechtlichen Vereinfachungen nur für sogenannte Steckersolargeräte mit einem Wechselrichter mit maximal 800 Watt Anschlussleistung gelten. Diese Geräte sind so konzipiert, dass sie auch von Laien angeschlossen werden können.

Größere Selbstbau-Sets, die ebenfalls als Balkonkraftwerke angeboten werden, fallen hingegen nicht unter diese Regelung. Sie müssen von einem Elektrofachbetrieb angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dasselbe gilt für Systeme mit Batteriespeicher.

Quellen:

  • dpa: Zahl der Balkonkraftwerke seit Jahresbeginn verdoppelt (04.10.2024)
  • ZEIT ONLINE: Solarenergie: Zahl der Balkonkraftwerke seit Jahresbeginn verdoppelt (04.10.2024)
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