3.3.2025
Berliner Polizei lockert Tattoo-Richtlinien
Tätowierungen und die Berliner Polizei

Tätowierungen und die Berliner Polizei

Die Berliner Polizei hat ihre Richtlinien zu Tätowierungen in den letzten Jahren gelockert. Während sichtbare Tattoos einst gänzlich verboten waren, sind sie heute unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wie die Zeit basierend auf einer Meldung der DPA berichtete, entschied das Verwaltungsgericht Berlin im März 2025, dass eine Frau mit sichtbaren, unproblematischen Tätowierungen auf den Handrücken Kriminalpolizistin werden darf. Die Polizei hatte ihre Bewerbung zuvor abgelehnt.

Das Gericht argumentierte, sichtbare Tätowierungen seien heutzutage weit verbreitet. Ein Ausschlussgrund läge nur dann vor, wenn die Tattoos über das übliche Maß hinausgingen und die amtliche Funktion der Polizistin in den Hintergrund drängen würden. Im konkreten Fall handele es sich um Rosenblüten mit den Namen der Kinder der Bewerberin. Der unkritische Inhalt der Motive biete keinen Anlass, über persönliche Überzeugungen zu spekulieren, so das Verwaltungsgericht, wie die Zeit wiedergab.

Die Berliner Polizeipräsenz online unterstreicht die Neutralitätspflicht ihrer Beamten. Tattoos mit extremistischen, entwürdigenden, sexistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten bleiben weiterhin verboten. Erlaubt sind Tattoos, die mit dem neutralen Auftreten der Polizei in der Öffentlichkeit vereinbar sind. Neben Informationen zu diesem Thema bietet die Webseite der Polizei Berlin auch Informationen zu anderen relevanten Themen, wie etwa Fahrradkennzeichnungen oder der Suche nach Zeugen.

Auch das Bundesland Brandenburg hat klare Richtlinien für seine Polizeibeamten. Wie auf der Webseite der Polizei Brandenburg zu lesen ist, liegt der Fokus auf der Professionalität und dem neutralen Auftreten der Beamten. Obwohl keine expliziten Regelungen zu Tätowierungen erwähnt werden, betont die Seite die Bedeutung eines seriösen Erscheinungsbildes.

Quellen

  • https://www.zeit.de/news/2025-03/03/gericht-frau-mit-sichtbaren-tattoos-darf-polizistin-werden
  • https://www.berlin.de/polizei/
  • https://polizei.brandenburg.de/
  • https://www.berlin.de/land/kalender/index.php?c=63
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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