Die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende in Berlin sorgt weiterhin für Kontroversen, insbesondere die geplante Begrenzung der Bargeldabhebung auf 50 Euro pro Monat. Experten kritisieren diese Einschränkung als diskriminierend und sehen keinen sachlichen Grund für die Einführung einer restriktiven Bezahlkarte. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, sieht die Ombudsstelle für das Berliner Antidiskriminierungsgesetz in der Bargeldbegrenzung eine unmittelbare Benachteiligung der Nutzer im Vergleich zu anderen Empfängern von Sozialleistungen. Diese Einschätzung geht aus einer schriftlichen Antwort des Senats auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Elif Eralp hervor.
Die Ombudsstelle, die beim Senat angesiedelt ist, unterstützt damit die Position der Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD), die sich gegen eine Bargeldbegrenzung ausgesprochen hatte. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) vertritt hingegen eine andere Position und befürwortet die Begrenzung. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hatte zuvor über die Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Senats berichtet. Die Ombudsstelle sieht keinen hinreichenden sachlichen Grund für die Einführung der restriktiven Bezahlkarte. Ihre Bewertung soll in die Entscheidungsfindung des Senats einfließen, so die Antwort auf die Anfrage der Linken.
Elif Eralp kommentierte die Bewertung der Ombudsstelle und betonte, dass diese die Position der Linken und verschiedener NGOs bestätige. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass die geplante Bezahlkarte in ihrer jetzigen Form von Gerichten gekippt werden würde und interpretierte die Aussagen des Senats als Aufforderung zur Klage. Wie die Zeit berichtet, ist die Bezahlkarte und insbesondere die Bargeldbegrenzung innerhalb der Regierungskoalition umstritten. Der Senat muss noch einen Beschluss darüber fassen. Der Streit zieht sich bereits seit Monaten hin, ohne dass bisher eine Einigung erzielt wurde.
Die Einführung der Bezahlkarte ist Teil einer bundesweiten Initiative zur Regulierung von Sozialleistungen für Geflüchtete. Befürworter argumentieren, dass die Karte die Verwaltung vereinfacht und Missbrauch verhindert. Kritiker hingegen sehen darin eine Diskriminierung und befürchten, dass die eingeschränkte Bargeldverfügbarkeit den Alltag der Betroffenen erschwert. Die 50-Euro-Grenze wird als besonders problematisch angesehen, da sie den Zugang zu bestimmten Gütern und Dienstleistungen einschränken könnte, die nicht bargeldlos bezahlt werden können. Die Debatte in Berlin spiegelt die bundesweite Diskussion wider und zeigt die Herausforderungen bei der Umsetzung der Bezahlkartenregelung.
Es bleibt abzuwarten, wie der Senat letztendlich über die Bezahlkarte und die Bargeldbegrenzung entscheiden wird. Die Kritik der Experten und die Position der Ombudsstelle legen nahe, dass die geplante Regelung in ihrer jetzigen Form möglicherweise nicht haltbar ist. Es ist zu erwarten, dass die Debatte weitergeführt wird und möglicherweise auch juristische Schritte eingeleitet werden. Die Entwicklungen in Berlin werden auch Auswirkungen auf die Umsetzung der Bezahlkartenregelung in anderen Bundesländern haben.
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