18.11.2024
BGH-Urteil erleichtert Schadenersatz nach Facebook-Datenleck

Der BGH stärkt Nutzerrechte nach Facebook-Datenleck

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Streit um Schadenersatzansprüche nach einem großen Datendiebstahl bei Facebook die Rechte der betroffenen Nutzer gestärkt. Wie die Zeit am 18. November 2024 berichtete (https://www.zeit.de/news/2024-11/18/facebook-unterliegt-am-bgh-nach-datendiebstahl-vorfall), ist diese Entscheidung relevant für Tausende Klagen, die derzeit an deutschen Landes- und Oberlandesgerichten anhängig sind.

Im April 2021 wurden Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht. Die Täter hatten die Daten durch Ausnutzung einer Funktion zur Freundessuche abgegriffen. In der Folgezeit reichten zahlreiche Betroffene Klagen auf Schadenersatz ein, die jedoch bisher größtenteils erfolglos blieben.

Der BGH entschied nun, dass die Betroffenen lediglich nachweisen müssen, Opfer des Datenlecks gewesen zu sein. Ein expliziter Nachweis, dass die Daten missbraucht wurden oder die Betroffenen konkrete Beeinträchtigungen wie Angst oder Sorge erlitten haben, ist nicht erforderlich. Wie Radio Euskirchen und Radio Erft am 18. November 2024 berichteten, betonte der Vorsitzende Richter des sechsten Zivilsenats, Stephan Seiters, jedoch, dass der Schadenersatz für den bloßen Kontrollverlust über die Daten nicht übermäßig hoch ausfallen dürfte. Im konkreten Fall nannte er als Beispiel einen Betrag von 100 Euro. Das Oberlandesgericht Köln muss den Fall nun erneut verhandeln und dabei klären, ob tatsächlich ein Datenschutzverstoß vorlag und wie hoch der Schaden zu bemessen ist.

Der Facebook-Mutterkonzern Meta hatte die Klagen stets als haltlos zurückgewiesen. Rechtsanwalt Martin Mekat von der Kanzlei Freshfields betonte laut Radio Euskirchen und Radio Erft nach der Verhandlung, dass kein Datenschutzverstoß vorgelegen habe und die Facebook-Systeme nicht gehackt worden seien. Die Anwälte verwiesen auf eine Erfolgsquote von über 85 Prozent in mehr als 6.000 gewonnenen Verfahren.

Die Entscheidung des BGH schafft nun Klarheit für eine Vielzahl von Betroffenen und stärkt ihre Position im Kampf um Schadenersatz nach Datenlecks. Das Urteil dürfte auch Signalwirkung für andere Unternehmen haben und den Datenschutz insgesamt stärken.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete ebenfalls über das Urteil und betonte die Bedeutung des Leitentscheidungsverfahrens (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/leitentscheidungsverfahren-facebook-unterliegt-am-bgh-nach-datendiebstahl-vorfall-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241118-99-70907). Auch das Handelsblatt griff das Thema auf (https://www.handelsblatt.com/dpa/leitentscheidungsverfahren-facebook-unterliegt-am-bgh-nach-datendiebstahl-vorfall/30093108.html). Weitere Berichterstattung erfolgte unter anderem durch die Stuttgarter Nachrichten, den Fränkischen Tag und die Rhein-Zeitung.

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