19.10.2024
Bombendrohungen an Schulen in Brandenburg sorgen für Besorgnis
Kriminalität: Bombendrohungen an mehreren Brandenburger Schulen

Kriminalität: Bombendrohungen an mehreren Brandenburger Schulen

Am Montagmorgen wurden mehrere Schulen in Brandenburg an der Havel sowie in Potsdam mit Bombendrohungen per E-Mail konfrontiert. Die Polizei hat die Drohungen ernst genommen, jedoch vorerst keine akute Gefahr für den Schulbetrieb festgestellt. Diese Vorfälle folgen auf ähnliche Drohungen, die in der Vorwoche an mehreren Schulen in Berlin verschickt wurden.

Details der Vorfälle

Nach Informationen der Polizeidirektion West wurden insgesamt 16 Schulen betroffen, darunter 13 in Brandenburg an der Havel, zwei in Potsdam und eine in Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark). Die Drohmails, die in der Nacht zum Montag eingingen, richteten sich an Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien. In den Mails wurde behauptet, dass sich Sprengsätze in den betroffenen Schulen befinden würden.

Reaktionen der Schulen und der Polizei

Die Polizei hat umgehend Kontakt zu den betroffenen Schulen aufgenommen und die Sicherheitslage vor Ort überprüft. Christof Kürschner, der stellvertretende Leiter des Schulamts Brandenburg an der Havel, berichtete, dass der Unterricht an der Oberschule Nord in Brandenburg an der Havel vorübergehend digital abgehalten wird. Die Polizei konnte jedoch keine konkrete Gefahr feststellen, sodass die Schule plant, den regulären Unterricht am Dienstag wieder aufzunehmen.

Vergleichbare Vorfälle in anderen Bundesländern

Die Bombendrohungen in Brandenburg sind nicht isoliert. In der Vorwoche wurden ähnliche Drohmails an mehrere Schulen in Berlin gesendet, die laut Polizei ebenfalls nicht ernst zu nehmen waren. Der Staatsschutz hat Ermittlungen wegen Störungen des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eingeleitet. Auch in anderen Bundesländern, wie Hamburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, gab es in den letzten Wochen wiederholt Bombendrohungen an Schulen, ohne dass dabei tatsächlich Sprengsätze gefunden wurden.

Rechtliche Konsequenzen

Bombendrohungen sind strafbar und können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Personen, die solche Drohungen aussprechen, können für die Kosten der Polizeieinsätze haftbar gemacht werden. Zudem können sie mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen belegt werden, wenn sie wegen Störungen des öffentlichen Friedens oder der Androhung von Straftaten verurteilt werden.

Fazit

Die aktuellen Bombendrohungen an Schulen in Brandenburg zeigen, dass solche Vorfälle zunehmend zu einem besorgniserregenden Trend werden. Während die Polizei und die Schulbehörden schnell reagieren, bleibt die Frage, wie solche Drohungen in Zukunft verhindert werden können. Die Ermittlungen laufen, und die Behörden hoffen, den oder die Verursacher schnell zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.

Quellen

Die Informationen in diesem Artikel stammen aus verschiedenen Nachrichtenquellen, darunter die Märkische Allgemeine Zeitung und die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

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