Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat eine Klage gegen den Bau einer Windkraftanlage abgewiesen, die sich auf den Mindestabstand zu einer benachbarten Anlage bezog. Wie die Zeit unter Berufung auf eine Meldung der dpa berichtet, hatte ein Grundstückseigentümer aus Brandenburg geklagt, der sein Grundstück an einen Windenergieanlagenbetreiber verpachtet hat. Der Kläger argumentierte, die geplante Anlage auf dem Nachbargrundstück unterschreite den zulässigen Abstand und würde seine Pachteinnahmen schmälern. Das OVG wies die Klage ab, da auf dem Grundstück des Klägers selbst die Abstandsflächen nicht eingehalten wurden. Das Gericht betonte, der Schutz der Abstände bestehe nicht darin, den Kläger vor Einnahmeverlusten zu schützen.
Der Hintergrund der Auseinandersetzung liegt in der Priorisierung von Genehmigungsanträgen für Windkraftanlagen. Wie beck-aktuell am 18. Februar 2025 berichtete, war der Genehmigungsantrag für die Anlage auf dem Nachbargrundstück zuerst prüffähig und genoss daher Priorität. Der Kläger müsse daher Abschaltzeiten bei bestimmten Windgeschwindigkeiten hinnehmen, wenn die Standsicherheit der Anlagen durch Luftverwirbelungen gefährdet sei. Dies führe zwar zu einer Minderung des Wertes des verpachteten Grundstücks, rechtfertige aber keine Klage. Das OVG ließ offen, wo genau sich die Anlage befindet.
Die Entscheidung des OVG reiht sich in die aktuelle Rechtsprechung zur Windenergie ein. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits 2024 entschieden, dass Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen durch verschiedene Ersatzmaßnahmen kompensiert werden können und nicht nur durch den Rückbau vertikaler Strukturen (Pressemitteilung Nr. 44/2024 des BVerwG). Diese Entscheidung stärkt die Möglichkeiten der Kompensation und erleichtert den Ausbau der Windenergie.
Auch die Frage der Abstände zu Autobahnen wurde bereits höchstrichterlich geklärt. Wie Maslaton.de berichtet, entschied das OVG Berlin-Brandenburg 2024, dass eine Windenergieanlage in unmittelbarer Nähe zur Autobahn zulässig sein kann, wenn die Sicherheit des Verkehrs durch Nebenbestimmungen gewährleistet ist. Dieses Urteil unterstreicht den Vorrang der Erneuerbaren Energien und eröffnet neue Perspektiven für die Windenergie entlang von Verkehrswegen.
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