Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat zu einer grundlegenden Neuausrichtung der deutschen Sicherheitspolitik geführt. Wie Bundeskanzler Olaf Scholz in seiner „Zeitenwende“-Rede am 27. Februar 2022 verkündete, soll die Bundeswehr mit einem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro modernisiert werden (Tagesschau). Dieses Sondervermögen, das in Artikel 87a des Grundgesetzes verankert ist (Grundgesetz), soll dazu dienen, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken (Bundesregierung).
Die Finanzierung der Bundeswehr-Aufrüstung über das Sondervermögen ist jedoch nicht unumstritten. Der Bundesrechnungshof kritisierte, dass die geplanten Ausgaben eigentlich zum Kernhaushalt gehören und die Tilgungs- und Zinsausgaben des Sondervermögens im Bundeshaushalt nicht berücksichtigt seien (Tagesschau). Auch innerhalb der Regierungskoalition gibt es unterschiedliche Meinungen zur weiteren Finanzierung der Bundeswehr. Während Verteidigungsminister Boris Pistorius eine Erhöhung des regulären Verteidigungsetats fordert, mahnen andere Koalitionspartner, zuerst die Effizienz des Beschaffungswesens zu verbessern (Tagesschau).
Wie die FAZ berichtete, könnte eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben über das Zwei-Prozent-Ziel der NATO hinaus für eine zukünftige Bundesregierung kompliziert werden.
Für das Jahr 2024 wurden dem Verteidigungshaushalt rund 52 Milliarden Euro und dem Sondervermögen rund 19,8 Milliarden Euro zugewiesen (hartpunkt.de). Mit diesen Mitteln sollen unter anderem die Beschaffung von Funkgeräten, Kampfhubschraubern, Luftverteidigungssystemen, dem Kampfflugzeug F-35A und Munition finanziert werden.
Die Umsetzung der „Zeitenwende“ und die langfristige Finanzierung der Bundeswehr bleiben weiterhin eine Herausforderung für die deutsche Politik.
Verwendete Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/zeitenwende-sondervermoegen-bundeswehr-101.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_87a.html
https://www.hartpunkt.de/einigung-auf-verteidigungshaushalt-und-sondervermoegen-fuer-2024/