20.11.2024
Deutsche Bank und Postbank Der Weg zum BGH

Die Deutsche Bank strebt Revision im Postbank-Streit an

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat entschieden, dass die Deutsche Bank ehemaligen Postbank-Aktionären Nachzahlungen in Millionenhöhe leisten muss. Wie die F.A.Z. berichtet, legt die Deutsche Bank nun Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Der Zivilsenat des OLG Köln hatte die Revision zuvor nicht zugelassen. Der BGH hat sich bereits zweimal mit dem Fall befasst. Ein Sprecher der Deutschen Bank bestätigte der F.A.Z. die fristgerechte Einreichung der Beschwerde, um die Interessen der Bank und ihrer Aktionäre zu wahren. Das OLG Köln urteilte am 23. Oktober, dass 13 Klägern Nachzahlungen zustehen. Das Gericht befand einen Preis von 57,25 Euro je Postbank-Aktie für angemessen. Die Deutsche Bank hatte im Jahr 2010 lediglich 25 Euro je Aktie geboten. Der höhere Betrag entspricht dem Kurs der Postbank-Aktie im Jahr 2008, als die Deutsche Bank mit dem Aufkauf der Postbank begann, jedoch unter der Anteilsschwelle von 29,9 Prozent blieb. Das OLG Köln argumentierte, dass die wesentlichen Chancen und Risiken der Deutschen Bank aufgrund des Kaufvertrags vom 12. September 2008 zuzuordnen seien. Zudem habe die Bank durch weitere Postbank-Aktien im Handelsbestand die Kontrollschwelle von 30 Prozent erreicht, ab der ein Übernahmeangebot Pflicht sei. Dieses Angebot erfolgte jedoch erst 2010 zu einem deutlich niedrigeren Kurs. Die Deutsche Bank hatte sich lange im Recht gesehen, bildete aber im April 2024 nach einer mündlichen Verhandlung in Köln eine Rückstellung von 1,3 Milliarden Euro. Vor dem Urteil vom 23. Oktober schloss die Bank Vergleiche mit anderen Klägern, darunter der Verlag Effecten-Spiegel und der Hedgefonds Elliott. Trotz einer Nachzahlung von fast neun Millionen Euro an den Effecten-Spiegel konnte die Deutsche Bank 440 Millionen Euro der Rückstellung auflösen. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde will die Bank nun eine Revision beim BGH erreichen und den finanziellen Schaden weiter begrenzen. Die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde trifft der BGH nach nicht-öffentlicher Beratung durch Beschluss, wie auf der Website des Gerichts zu lesen ist. Auch FinanzBusiness und die Tagesschau berichten über den Fall und die Entscheidung des OLG Köln. FinanzBusiness hebt hervor, dass es bei dem Streit um viel Geld geht. Die Tagesschau betont, dass weitere Klagen noch anhängig sind. LTO weist darauf hin, dass die Deutsche Bank sich kürzlich mit einigen der ursprünglich 17 klagenden Postbank-Aktionären verglichen hatte. Quellen: - Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.): https://www.faz.net/aktuell/finanzen/nach-postbank-urteil-deutsche-bank-will-revision-beim-bgh-110122938.html - FinanzBusiness: https://finanzbusiness.de/nachrichten/banken/article17657201.ece - Tagesschau: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/deutsche-bank-rechtsstreit-postbank-100.html - Legal Tribune Online (LTO): https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/13u23117-olg-koeln-deutsche-bank-postbank-aktien-uebernahme/
Weitere
Artikel