October 4, 2024
EuGH-Urteil zur Datenverarbeitung von Facebook: Auswirkungen auf personalisierte Werbung

Personalisierte Werbung: EuGH urteilt über Facebooks Datenverarbeitung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Oktober 2024, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, ein wichtiges Urteil zur Datenverarbeitung durch Facebook, genauer gesagt dessen Mutterkonzern Meta, gefällt. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, inwieweit Meta die Daten seiner Nutzer für personalisierte Werbung verwenden darf. Geklagt hatte der Datenschutzaktivist Maximilian Schrems, der in der Vergangenheit bereits zwei bedeutende Siege gegen Facebook vor dem EuGH errungen hatte, welche den Datenaustausch zwischen den USA und der Europäischen Union betrafen.

Der aktuelle Fall dreht sich um mehrere mutmaßliche Verstöße Metas gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Schrems wirft dem Konzern vor, sich nicht an den Grundsatz der "Datenminimierung" zu halten, indem er das gesamte Online-Verhalten seiner Nutzer speichert, anstatt die Verarbeitung auf das notwendige Maß zu beschränken. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Verarbeitung sensibler Daten wie der sexuellen Orientierung. Diese Daten genießen laut DSGVO besonderen Schutz und dürfen nur in Ausnahmefällen verwendet werden, beispielsweise wenn die Information zuvor öffentlich gemacht wurde.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob Schrems durch das öffentliche Sprechen über seine Homosexualität auf einer Podiumsdiskussion diese Information derart öffentlich gemacht hat, dass eine Nutzung durch Facebook für personalisierte Werbung gerechtfertigt wäre. Der EuGH musste also klären, ob die Speicherung aller personenbezogenen Daten ohne zeitliche Einschränkung zulässig ist und wann sensible Daten als so öffentlich gelten, dass Facebook sie für Werbezwecke nutzen darf.

Die Entscheidung des EuGH ist von großer Bedeutung, da die DSGVO selbst keine konkreten Fristen für die Datenspeicherung vorgibt. Wie der Datenschutz-Rechtler Daniel Rücker von der Kanzlei Noerr erklärt, könnte der EuGH nun erstmals klarstellen, dass die Verarbeitung von Daten für Werbung nur innerhalb enger zeitlicher und inhaltlicher Grenzen zulässig ist. "Denn das gilt dann nicht nur für die sexuelle Orientierung, sondern zum Beispiel auch für religiöse Überzeugungen oder politische Meinungsäußerungen auf Facebook", so Rücker gegenüber der dpa.

Sollte Facebook den Prozess verlieren, hätte dies weitreichende Folgen für das Unternehmen und die gesamte Werbeindustrie. Schrems selbst rechnet damit, dass "Online-Daten dann auch für Werbung ein „Ablaufdatum“" hätten und selbst bei einer Einwilligung nur bestimmte Daten genutzt werden dürften. Meta und die Werbeindustrie müssten dann einen Großteil der Online-Tracking-Daten löschen. Der Digitalverband Bitkom warnt vor "erheblichen Konsequenzen" für die gesamte Digitalwirtschaft.

Auch wenn Datenschutz-Rechtler Rücker nicht davon ausgeht, dass Facebooks Geschäftsmodell durch das Urteil ernsthaft gefährdet wird, betont er, dass "jeder, der mit targeted advertising, also zielgruppenspezifischer Werbung arbeitet, von diesem Urteil betroffen" sei. Problematisch für Meta könnten vor allem Schadenersatzklagen von Nutzern werden, die sich durch die Datenverarbeitung in ihren Rechten verletzt sehen. Rücker sieht hier bereits eine "Klage-Industrie" entstehen, ähnlich wie beim Diesel-Skandal.

Ein Generalanwalt des EuGH hatte Schrems in seinen Schlussanträgen bereits größtenteils Recht gegeben. Er kam zu dem Schluss, dass die Speicherung jeglicher Daten ohne zeitliche Einschränkung gegen die DSGVO verstößt und Daten zur sexuellen Orientierung nicht automatisch für Werbung verarbeitet werden dürfen, nur weil sie zuvor öffentlich gemacht wurden. Die Richter folgen den Schlussanträgen zwar oft, aber nicht immer.

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